Betrug beim Autokauf: Der Dreh am Tacho!

Kauf und Leasing
20.07.20072199 Mal gelesen

Durch manipulierte Kilometerzähler entstehen jedes Jahr Milliardenschäden im Gebrauchtwagenmarkt. Der Autokäufer ist der Dumme!
Sie nennen sich Tachojustierer oder Tachoprogrammierer und machen doch alle das Gleiche: Sie verstellen Tachos. Selbst wenn der Wagen eine besonders gut geschützte Bordelektronik hat, ist es für die "Tachojustierer" eigentlich kein Problem den Tachostand zu verfälschen. Sie benötigen gegebenenfalls ein oder zwei Handgriffe mehr, um zum Ziel zu gelangen.
Ist ein Tacho zurückgestellt worden, kann das Auto u.U. für mehrere Tausend Euro mehr verkauft werden, als es tatsächlich wert ist. Und genau das passiert in der Praxis. Arglose Gebrauchtwagenkäufer werden reihenweise vorsätzlich getäuscht. Weiß der Verkäufer von dem manipulierten Kilometerzähler und verkauft er den Wagen ohne den Käufer darüber zu informieren, liegt ein klarer Fall von Arglist vor. Das heißt:

  • Der Kaufvertrag kann angefochten werden,
  • der Wagen kann zurückgegeben werden
  • und der gezahlte Kaufpreis kann zurückgefordert werden,
wenn sich das Wissen um die Fälschung dem Verkäufer nachweisen lässt.
Die Tachorückstellungen haben sich in den letzten Jahren erheblich erhöht. Dies liegt z.B. daran, dass sich die Kfz-Haftpflichtversicherungsprämien oft nach der Jahreslaufleistung richten und dass sogar bei Leasingverträgen jeder zu viel gefahrene Kilometer extra kostet. Dies macht natürlich die Versuchung groß, viel Geld zu sparen.
Damit Sie auf einen solchen Schwindel nicht hereinfallen, sollten Sie folgende Ratschläge beim nächsten Autokauf vor Unterzeichnung des Kaufvertrages auf jeden Fall beherzigen:
  • Bestehen Sie darauf, dass man Ihnen die Lebensgeschichte des Wagens dokumentiert
  • sehen Sie sich das Scheckheft genau an. Es verrät Ihnen etwas über die Wartung und den jeweiligen Kilometerstand des Autos. Seien Sie trotzdem vorsichtig, denn Scheckhefte können gefälscht und nachträglich passend zum Tachostand erstellt werden
  • Schauen Sie im Kfz-Brief nach dem letzten eingetragenen Besitzer, rufen Sie Ihn einfach an und fragen ihn nach Details
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten eines eventuell nötigen Rechtsstreits.
  • Der Autor RA Sven Skana ist Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten. Er ist Partner in der Kanzlei Roscher, Johlige & Partner in Berlin-Charlottenburg, Kurfürstendamm 28, 10 719 Berlin, Tel: 030 - 886 81 505.