Gebrauchtwagenkauf: Rückgabe eines mangelhaften Fahrzeugs erleichtert

Kauf und Leasing
20.07.2007258 Mal gelesen

Berlin, den 20.07.20007. Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), das die Rechte von Käufern gebrauchter Autos stärkt.


Der Fall:
Der Kläger erwarb von einem Kraftfahrzeughändler einen Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von 159.100 km zum Preis von 4.490 ?. Vier Wochen später stellte eine Fachwerkstatt fest, dass sich im Kühlsystem des Fahrzeugs zu wenig Wasser befand. Die Demontage des Zylinderkopfes ergab außerdem, dass die Zylinderkopfdichtung defekt und die Ventilstege gerissen waren. Nachdem der Fahrzeughändler vergeblich zur Beseitigung der Mängel aufgefordert wurde, erklärte der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag und erhob Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises.


Die Entscheidung:
Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten des Gebrauchtwagenkäufers. Dieser habe dann ein Rücktrittsrecht, wenn die am Fahrzeug nach der Übergabe festgestellten Mängel bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden waren und die Nachbesserung, wie im vorliegenden Fall, vom Verkäufer abgelehnt wird. Hier wird regelmäßig vermutet, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten seit der Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer zeigt, schon bei der Übergabe vorhanden war.
Im vorliegenden Fall waren die Mängel unstreitig. Ungeklärt blieb allein, ob die Zylinderkopfdichtung (und die daraus folgende bzw. dafür ursächliche Überhitzung des Motors, auf die auch das Reißen der Ventilstege zurückzuführen ist) bereits vor der Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer defekt war oder ob sie erst danach - z. B. durch einen Fahr- oder Bedienfehler - Schaden nahm. Insoweit begründet § 476 BGB die Vermutung, dass die Mängel bereits bei Übergabe des Fahrzeuges vorgelegen haben.


Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.07.2007, Az.: VIII ZR 259/06


Der Kommentar:
Nach diesem Urteil des BGH genießen Gebrauchtwagenkäufer im Streit um die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, hier die Rückgabe eines mangelhaften Fahrzeuges, eine gesetzlich geregelte Beweiserleichterung.
Die Richter stellten klar, dass das Vorhandensein eines Mangels bei der Übergabe des Fahrzeuges gesetzlich vermutet wird, wenn dieser innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf offenbar wird. Damit kann der Käufer auch die Rückabwicklung des Kaufvertrages fordern, falls der Verkäufer nicht nachweisen kann, dass der Fehler erst später eingetreten ist oder vom Käufer verursacht wurde oder auf gewöhnlichen Verscheiß zurückzuführen ist.