BGH belebt Widerrufsjoker bei Autokredit! Kaskadenverweis Autokredit

RA Eser
01.02.202177 Mal gelesen
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BGH belebt Widerrufsjoker bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung!

?Kostenlose Erstinformationen durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser

Durch Widerruf des Autokredites kann ein Diesel-Fahrzeug noch Jahre nach Kauf und Finanzierung zurückgegeben werden. Der widerrufende Darlehensnehmer erhält alle gezahlte geleisteten Zahlungen, gegen Rückgabe des Fahrzeugs, zurück.

?Jedem Verbraucher steht nämlich das Recht zu, ein Darlehen zu widerrufen. Grundsätzlich muss dies innerhalb einer Frist von 14 Tagen erklärt werden.

?Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt jedoch nur dann, wenn alle gesetzlichen Vorgaben im Darlehensvertrag umgesetzt worden sind und keine Fehler vorliegen. Andernfalls kann der Kunde noch Jahre später widerrufen und das Fahrzeug zurückgeben und alle geleisteten Zahlungen zurückerhalten.

?BGH - Urteile vom 27.10.2020  XI ZR 525/19 und XI ZR 498/19 stärken Rechte des Kreditnehmers

In diesen Entscheidungen hat der BGH nun eine Kehrtwende von seiner bisherigen Rechtsprechung vollzogen.

?Insofern sieht der BGH nun bei Autokrediten (im Gegensatz zu Immobilienkrediten) den sog. Kaskadenverweis doch noch als Fehler an. Dies jedoch nicht automatisch, sondern wenn zusätzliche eine Abweichung vom Muster im Übrigen Text der Widerrufsinformation nachgewiesen werden kann.

Hat also die Bank weiter die Widerrufsinformation verändert, also nicht 1 zu 1, übernommen und kopiert, so berechtigt der Kaskadenverweis (als Fehler) zum Widerruf des Darlehensvertrages.

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1) Es muss also der Kaskadenverweis in der Widerrufsinformation enthalten sein

?Denn diese Widerrufsbelehrung stellt den Kunden vor eine schwierige Aufgabe, wenn er denn herausfinden will, bis wann er seinen Kredit widerrufen kann.

?Beispiel:

Im Text der Widerrufsbelehrung heißt es dazu:

?"Die Frist beginnt nach Vertragsschluss, aber erst, nachdem der Darlehens­nehmer alle Pflicht­angaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angaben zur Art des   Darlehens, Angabe zum Nettodarlehens­betrag, Angabe zur Vertrags­lauf­zeit) erhalten hat".

?Für den in der Regel juristisch nicht vorgebildeten Kunden ein Ding der Unmöglichkeit sich hier durch den Paragrafen - Dschungel zu bewegen und die richtige Vorschrift zu finden.

?Der Kunde muss nun die richtigen Pflichtangaben finden, im Text sind aber nur 3 beispielsweise genannt.  § 492 Abs. 2 BGB wiederum verweist auf weitere Rechtsvorschriften, etwa das Einführungsgesetz zum BGB. Der Kunde muss sich dann weiter mit den Vorschriften des  Art. 247 §§ 6 bis 13 EGBGB herumschlagen.

?Experten sprechen daher von einem sogenannten "Kaskadenverweis".

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2.) Änderung des Musters, z.B. Aufnahme einer Restschuldversicherung

?Der BGH hat also seine Rechtsprechung zum Kaskadenverweis bei allgemeinen Verbraucherdarlehen, z.b. Autokrediten, zu Gunsten des Verbrauchers geändert.

Der BGH verlangt aber neben dem Kaskadenverweis noch eine Abweichung vom gesetzlichen Muster. Erst dann würde der Widerruf durchgehen.

?Wenn die Banken also  das gesetzliche Muster abgeändert haben, geht der Widerruf der klagenden Autobesitzer rechtswirksam durch, weil die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt.

Die beklagten Banken Land Rover Bank und Jaguar Bank hatten in ihren Widerrufsbelehrungen auf eine Restschuldversicherung hingewiesen und formuliert, dass diese im Falle eines Widerrufs ebenfalls als widerrufen gelte. Das Problem war, dass die Darlehensnehmer eine solche Restschuldversicherung gar nicht abgeschlossen hatten. Der BGH sah darin eine fehlerhafte Belehrung über das Widerrufsrecht.

?Die Darlehensnehmer sollten nun prüfen, ob eine derartige Passage auch in Ihrem Autokreditvertrag enthalten ist.

?Wozu anwaltliche Vertretung?

"Auch wenn die Rechtslage und die Rechtsprechung hier verbraucherfreundlich ist, so lehnen viele Banken die berechtigten Ansprüche der Verbraucher ab", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser.

"Unsere Erfahrung zeigt, dass zur Durchsetzung des eigenen Rechts die Einschaltung eines Rechtsanwalts erforderlich ist. Wir vertreten zahlreiche Mandanten erfolgreich in Fragen von Widerrufsfällen und verfügen daher entsprechende Erfahrung."