Nächstes Glyphosat-Urteil gegen Bayer – Aktie verliert weiter an Wert

Spread Ladder Swap und das BGH-Urteil XI ZR 33/10
16.05.201975 Mal gelesen
Rund zwei Milliarden US-Dollar Schadensersatz soll der Bayer-Konzern einem Ehepaar aus den USA zahlen, das jahrelang den Monsanto-Unkrautvernichter „Roundup“ verwendet hat und an Krebs erkrankt ist.

In dem Unkrautvernichter ist der Wirkstoff Glyphosat enthalten, der im Verdacht steht, krebserregend zu sein.

Das Ehepaar hatte den Unkrautvernichter nach eigenen Angaben jedenfalls 35 Jahre verwendet und führte seine Krebserkrankung auf das Glyphosat zurück. Das US-Gericht in Oakland folgte den Aussagen des Ehepaars und sprach ihm Schadensersatz in Höhe von rund zwei Milliarden US-Dollar zu. Für den Bayer-Konzern ist es bereits der dritte Schuldspruch in diesem Zusammenhang. Diesmal fällt die Schadensersatzsumme sogar noch drastischer aus als in den beiden Fällen zuvor. Nachdem das Urteil aus den USA bekannt wurde, verlor die Bayer-Aktie am 14. Mai 2019 erneut deutlich an Wert.

"Es wird deutlich, dass die US-Gerichte einen direkten Zusammenhang zwischen dem Unkrautvernichter mit dem Wirkstoff Glyphosat und den Krebserkrankungen der Kläger sehen. Auch wenn die Urteile alle noch nicht rechtskräftig sind, kann die Monsanto-Übernahme für Bayer noch sehr teuer werden und die Aktie weiter an Wert verlieren. Zumal in den USA noch über 13.000 Klagen anhängig sind", sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Der Druck auf den Bayer-Vorstand dürfte nach dem Urteil weiter steigen. Erst im April hatten die Aktionäre bei der Bayer-Hauptversammlung dem Vorstand die Entlastung verweigert. "Auch wenn die Höhe der Schadensersatzzahlungen in den Berufungsverfahren noch reduziert werden kann, ist nach der bisherigen Rechtsprechung in den USA  davon auszugehen, dass es dennoch teuer für Bayer wird. Angesichts der über 13.000 Klagen, die noch anhängig sind, könnte die Aktie noch weiter abrutschen - selbst wenn mit den Klägern ein Vergleich geschlossen werden sollte", so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Geschädigte Aktionäre können daher ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.

Ob Glyphosat tatsächlich krebserregend ist, ist umstritten. Allerdings haben inzwischen drei Gerichte in den USA einen direkten Zusammenhang mit der Krebserkrankung der Kläger und Glyphosat hergestellt. Glyphosat kommt nicht nur in den USA, sondern auch in Europa und in Deutschland zum Einsatz. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: "Auch hier können Betroffene, die regelmäßig mit Glyphosat in Kontakt kommen, ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/bank-und-kapitalmarktrecht-2/

 

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