Proven Oil Canada Fonds - POC, drohende Verjährung zum 31.12.2018?!

Kapitalmarktrecht und Altersvorsorge
26.10.2018170 Mal gelesen
Kostenlose Erstberatung in Sachen POC Fonds, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert bundesweit

Eser Rechtsanwälte hatten bereits in der Vergangenheit über die Rechts- und Sachlage im Masseschadenfall Proven Oil Canada - POC berichtet.

Insoweit Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser bundesweit eine Vielzahl von geschädigten Anlegern gegen Vermittler/Berater und Prospektverantwortliche/Gründungsgesellschafter.

Eine Vielzahl von Klagen wurden bundesweit eingereicht. Gegenüber Vermittlern und Beratern konnten durchaus beachtliche Erfolge erzielt werden.

Da bereits im Jahr 2015 die Ausschüttungen von den Anlegern zurückgefordert worden, drohen Schadensersatzansprüche gegen Vermittler/Berater und Prospektverantwortliche aufgrund der kenntnisabhängigen dreijährigen Verjährungsfrist zum 31.12.2018 zu verjähren. Insoweit besteht eine besondere Eilbedürftigkeit auf Seiten der geschädigten Anleger.

Bekanntlich hatte die früheren Fondsverantwortlichen schon mit Schreiben vom 6. Juli 2015 unter anderem die Rückzahlung der Ausschüttungen 2013 gefordert. Mit diesen Geldern sollte der kanadischen COGI ein unbesichertes Darlehen zur Abwendung der Zwangsverwertung der Öl- und Gasgebiete gegeben werden.

Die Fonds POC Eins GmbH & Co. KG, POC Zwei GmbH & Co. KG, POC Growth GmbH & Co. KG, POC Growth 2. GmbH & Co. KG, POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG und POC Natural Gas 1 GmbH Co. KG investieren mittelbar über die kanadische Gesellschaft Canadian Oil and Gas International Limited Partnership (COGI) in die Förderung und Verwertung von Öl und Gas in Kanada

Schadensersatzklagen - ein Ausweg für die Anleger?

Vor dem Hintergrund der nun drohenden Verjährung zum 31.12.2018 empfiehlt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung und Prospekthaftung zeitnah prüfen und gegebenenfalls durchsetzen zu lassen.

Insofern vertreten Eser Rechtsanwälte bundesweit zahlreiche Anleger, die alle 6 POC -Fonds erworben haben.

POC Eins GmbH & Co. KG

POC Zwei GmbH & Co. KG

POC Growth GmbH & Co. KG

POC Growth 2. GmbH & Co. KG

POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG

POC Growth 4. GmbH & Co. KG

POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG

POC Natural Gas 2 GmbH & Co. KG

Rechtsanwalt Eser empfiehlt interessierten Anlegern, sich so schnell wie möglich von einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachanwalt informieren und beraten zu lassen. 

Für eine erste kostenfreie Beratung kann insoweit auch der Kontakt mit Eser Rechtsanwälte aufgenommen werden. Es empfiehlt sich insoweit, die Kontaktmöglichkeiten auf unserer Homepage, www.eser-law.de, zu benutzen.Wir führen auch kostenfrei die Deckungsanfrage bei einer Rechtsschutzversicherung durch.Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherungsvertrag mindestens drei Monate vor Abschluss des Beitritts bestand.

Rechtsanwalt Eser ist seit fast 15 Jahren als spezialisierter Anwalt im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts bundesweit tätig. Daneben ist er auch als Lehrbeauftragter bei der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart tätig.