Berufsgeheimnis im Aufsichtsrecht? 

Kapitalmarktrecht und Altersvorsorge
17.01.2018121 Mal gelesen
Gilt Datenschutz auch für die BaFin? 

Mehr Kontrolle und weniger Transparenz - ja, geht denn das? Und ausgerechnet in der Finanzwelt? 

Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geht es gerade um die Wurst im Aufsichtsrecht.  Konkret sprechen wir von der Verschwiegenheitspflicht einer der wichtigsten Finanzbehörden in Deutschland und über die nicht zu unterschätzende Frage, wer nun eigentlich Zugriff auf die brisanten Datensammlungen der Behörde nehmen kann. Aber um welche Daten geht es da eigentlich?


Die BaFin - Hüterin der Finanzwelt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sitzt - wie sollte es anders sein - in der deutschen Finanzmetropole Frankfurt am Main. Sie beaufsichtigt und kontrolliert fast das gesamte Finanzwesen in Deutschland, inklusive Wertpapierhandel, Banken und Versicherungen. Seit der Schaffung des einheitlichen Europäschen Bankenmechanismus (SSM) hat die BaFin aber entscheidend an Bedeutung verloren und viele ihrer Kompetenzen im europäischen Wirtschaftsraum an die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen.

Ihre Aufgaben reichen von der Absicherung der Solvenz der am Finanzmarkt beteiligten Institute über die Prävention von Geldwäsche bis hin zum kollektiven Verbraucherschutz. Um diese effektiv wahrnehmen zu können, kann die Behörde unter anderem automatisiert jederzeit auf Kundendaten zugreifen, ohne dass diese davon erfahren.


Das KWG und sonstige Spielregeln in der Finanzaufsicht  

Maßgebliches Gesetz für die Bankenaufsicht ist das Kreditwesengesetz (KWG). Die Einhaltung der dort enthaltenen Regeln und Vorgaben überwacht die Behörde bei bestehenden Unternehmen ebenso wie bei Neugründungen. Für den Betrieb oder die Gründung bestimmter Finanzdienstleister ist die Genehmigung durch die BaFin erforderlich, die sogenannte "BaFin-Lizenz". Sie stellt sicher, dass Kriterien wie Mindestkapitalanforderungen, Zuverlässigkeit der Geschäftsführung, solide Institutsführung und ein kompetenter Geschäftsplan vorliegen. 

Von den Finanzinstituten erhält die BaFin hierfür neben den Jahresabschlüssen auch Informationen aus Prüfungsberichten und monatlichen Kurzbilanzen. Sie kann sogar Sonderprüfungen anordnen. Die Daten werden zusammen mit der Deutschen Bundesbank ausgewertet. Auch Sanktionsmöglichkeiten hat die Behörde, die von Abmahnungen über Bußgelder bis hin zur Entziehung der Banklizenz reichen. 


Berufsgeheimnis für die BaFin?  

Im vorliegenden Fall hatte nun das Bundesverwaltungsgericht den EuGH um Auskunft gebeten, inwiefern die Behörde die Herausgabe von Daten verweigern kann. Geklagt hatte ein Privatmann, der durch die Machenschaften eines von der Aufsichtsbehörde überwachten Unternehmens geschädigt wurde. Der Kläger verlangte Einsicht in die Unterlagen und Berichte der Behörde. 

Der Generalanwalt des EuGH sprach sich nun in seinem Schlussantrag vergangene Woche für eine weitgehende Verschwiegenheitspflicht der BaFin aus. Die bei der Behörde geführten Daten seien als vertrauliche Informationen einzustufen und seien daher durch das Berufsgeheimnis geschützt. Die Entscheidung des Gerichts gilt es aber gespannt abzuwarten.