OLG Stuttgart, Widerruf Autokredit bei Mercedes Kauf noch möglich

RA Eser
10.05.202282 Mal gelesen
Anwalt informiert über Urteil des OLG Stuttgart wegen Widerruf Autokredit

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OLG Stuttgart: Mit Widerruf bei Autokredit mehr als 28.000 Euro gespart

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in seinem Urteil vom 15. Februar 2022, Az. 6 U 268/18, entschieden, dass ein Autokredit der finanzierenden Bank  widerrufbar ist. Der Widerruf des Autokredits führt dann zu einer Rückabwicklung des verbundenen Vertragsverhältnisses. Das OLG Stuttgart bestätigt nun die Entscheidung des BGH vom 08.06.2021.

Der BGH hatte nämlich mit Urteil vom 8. Juni 2021 - XI ZR 165/20, bereits entschieden, dass auch im Falle der Anschlussfinanzierung der Darlehensvertrag und der Fahrzeugkaufvertrag  verbundene Geschäfte darstellen und die verwendete Widerrrufsinformation weder klar noch verständlich ist. Der BGH folgt hier der Rechtsprechung des EuGH vom 09.09.2021.

Der Autokäufer spart mehr als 28.000 Euro.

Auch das OLG Brandenburg hatte in zwei Urteilen bestätigt, dass sich Kredite der Mercedes Benz-Bank noch widerrufen lassen (Az.: 4 U 7/19 und 4 U 8/19). Das OLG Brandenburg hielt in beiden Fällen die Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung für unzureichend. Die zitierten Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.

Der Widerrufende hat Anspruch auf die Rückzahlung aller Zins- und Tilgungszahlungen, die er auf den Kreditvertrag geleistet hat.

Auch der EuGH hatte bereits am 09.09.2021 in den Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20 den BGH zurechtgewiesen und entschieden das Millionen Auto-Kreditverträge doch noch rechtswidrig sind.

Die EuGH Richter bemängeln vor allem Angaben zu den Verzugszinsen und zur Berechnungsmethode bei der Vorfälligkeitsentschädigung.

Diese Angaben sind in Millionen von Autokreditverträgen weiterhin enthalten.

Die Entscheidung ist vor allem für Besitzer von abgasmanipulierten Dieselfahrzeugen höchst interessant. Denn insoweit besteht nun die sehr gute Chance, ohne ein Abgasklage gegen den Autohersteller einreichen oder ein langjähriges Musterverfahren abwarten zu müssen, aus dem Autokaufvertrag aussteigen zu können. Hierbei ist es völlig gleichgültig welches Fabrikat finanziert worden ist, gleich ob VW, Mercedes, Porsche Audi oder Fiat.

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?"Auch wenn die Rechtslage und die Rechtsprechung hier verbraucherfreundlich ist, so lehnen viele Banken die berechtigten Ansprüche der Verbraucher ab", so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser.

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