Klage vor Landgericht Stuttgart gegen Energy Capital Invest Beteiligungsgesellschaft mbH für Berliner Anlegerin eingereicht

Prospekte US Öl und Gas
18.02.2019468 Mal gelesen
Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB hat für eine Berliner Anlegerin Klage gegen die Energy Capital Invest Beteiligungsgesellschaft mbH als Komplementärin der US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 4 und 5 GmbH & Co. KG auf Rückzahlung von Unternehmensanleihen eingereicht.

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin hat am 18.02.2019 beim Landgericht Stuttgart Klage gegen die Firma Energy Capital Invest Beteiligungsgesellschaft mbH eingereicht. Die Klage wurde über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an das Gericht übertragen und muss nun erst einmal nach Anforderung der Gerichtskosten bei der Beklagen zugestellt werden.

Zum Hintergrund

Die Klage beruht auf Investitionen einer 82 jährigen Anlegerin aus Berlin, welche bei den Zielgesellschaften US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 4 GmbH & Co. KG (kurz NSV 4) und US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 5 GmbH & Co. KG (kurz NSV 5) Gelder angelegt hatte.

Die Anlegerin hatte aus den Zielgesellschaften anfänglich noch Zinszahlungen erhalten. Diese waren dann aber eingestellt worden.

Die Zielgesellschaften hatten im Jahr 2015 Anlegerversammlungen abgehalten und auf diesen beschlossen, dass die geliehenen Anlagesumme nebst Zinsen sofort an die Anleger zurückgezahlt werden konnten. Zudem wurde auch noch beschlossen, dass eine Rückzahlung nicht in Geld, sondern in Aktien der Firma Deutsche Öl und Gas S.A. erfolgen konnte. Die Gesellschaft mit Sitz in Luxemburg ist nicht an der Börse gelistet und gab über die eingeschaltete Treuhänderin TB Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an, dass ihre vinkulierten Namensaktien im Typ D einen Gegenwert von 13,50 Euro pro Stück hätten.

Aktien statt Geld und Zinsen?

Die Anlegerin aus Berlin wollte sich den juristischen Trick der Zielgesellschafter nicht gefallen lassen und begehrte Rückzahlung ihrer Anlagesumme.

Das die Zielgesellschafter aber mittlerweile im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart gelöscht wurden, war eine Klage nur noch gegen die ehemalige Komplementärin der Zielgesellschaften, die Energy Capital Invest Beteiligungsgesellschaft mbH möglich. Diese haftet nämlich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für Verbindlichkeiten der Zielgesellschaften, in denen sie Vollhafterin war.

Entscheidung des OLG Stuttgart

Das OLG Stuttgart verurteilte auch bereits die nunmehr durch Advoadvice in Anspruch genommene Energy Capital Invest Beteiligungsgesellschaft mbH zur Zahlung in einem parallel vor dem LG Stuttgart und OLG Stuttgart geführten Verfahren.

Das OLG Stuttgart machte in seiner Entscheidung deutlich, dass die Beschlüsse der Anlegerversammlungen aus dem Jahr 2015 nicht von den Bedingungen der sog. Namensschuldverschreibungen gedeckt seien, da diese einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB nicht standhalten würden.

Im Klartext bedeutet das für die Anleger, dass ihnen die Zielgesellschaft keine Aktien der Deutsche Öl und Gas S.A. anstatt der Rückzahlung der angelegten Gelder oder der versprochenen Zinsen anbieten durfte. Der Deal mit den vermeintlich wertlosen und nicht börsennotierten Aktien fiel somit vor dem OLG Stuttgart durch. Eine Entscheidung in dritter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) steht noch aus.

Entscheidung des OLG Celle

Ähnlich beurteilt wurde die Sachlage auch von dem Oberlandesgericht Celle bei einer Klage eines Anlegers gegen die Treuhänderin TB TB Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Das OLG Celle hielt diese für aufklärungspflichtig in Bezug auf die Risiken der Anlage und den weiteren Spielraum der Zielgesellschaften im Rahmen der im Prospekt abgedruckten und vereinbarten Bedingungen für die Namensschuldverschreibungen.

Außerdem sah das OLG Celle die Zustimmung zu der Änderung der Bedingungen, die eine vorzeitige Erfüllung durch Aktien der Deutsche Öl und Gas S.A. vorsahen, als Verstoß gegen die Treuepflichten des Treuhänders an, welcher einen Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB nach sich ziehen würde.

Unser Rechtsrat

Anleger, die Gelder bei den Zielgesellschaften der US Öl und Gas angelegt haben, sollten sich daher anwaltlichen Rat in Bezug auf Schadensersatz- und Vertragserfüllungsansprüche einholen.

Es ist davon auszugehen, dass Anleger nicht auf den Aktien der Deutsche Öl und Gas S.A. sitzen bleiben und deren Entwicklung abwarten müssen, sondern vielmehr weitere Ansprüche geltend machen können.

Sollten Sie also in folgende Gesellschaften investiert und Aktien der Deutsche Öl und Gas S.A. erhalten haben, lassen Sie sich anwaltlich durch unsere Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht unter 030 921 000 40 oder unter info@advoadvice.de beraten:

Beteiligungen:

US Öl- und Gasfonds IX GmbH & Co. KG

US Öl- und Gasfonds XI GmbH & Co. KG

US Öl- und Gasfonds XII GmbH & Co. KG

US Öl- und Gasfonds XIII GmbH & Co. KG

US Öl- und Gasfonds XIV GmbH & Co. KG

US Öl- und Gasfonds XV GmbH & Co. KG

US Öl- und Gasfonds XVI GmbH & Co. KG

US Öl- und Gasfonds XVII GmbH & Co. KG

Anleihen / Namensschuldverschreibungen:

US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 1 GmbH & Co. KG

US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 2 GmbH & Co. KG

US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 3 GmbH & Co. KG

US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 4 GmbH & Co. KG

US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 5 GmbH & Co. KG

US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 6 GmbH & Co. KG

US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 7 GmbH & Co. KG