P & R: Schlechte Nachrichten vom Insolvenzverwalter

<Rechtsanwalt Simon Bender
28.06.2018220 Mal gelesen
Die Insolvenzverwalter der P & R Gesellschaften kündigen erhebliche Verluste zu Lasten der Anleger an. Eigentumsrechte einzelner Anleger an Container erachten die Insolvenzverwalter für nicht gegeben. Anleger mit Eigentumszertifikat sollten diese Rechtsauffassung nicht ungeprüft hinnehmen.

Die Insolvenzverwalter der P & R Gesellschaften gehen von erheblichen Verlusten der Anleger aus. Mit ihrer Pressemitteilung vom 25.06.2018 teilen die Insolvenzverwalter der P &R Gesellschaften mit, dass die Einnahmen aus der Container-Vermietung "bei weitem" nicht ausreichen, um die Ansprüche der Anleger decken zu können. Zwar kündigen die Insolvenzverwalter an, dass das Vermögen der Schweizer P & R Gesellschaft für die Anleger verwertet werden wird. Die Schweizer P & R Gesellschaft verfügt jedoch nur über 618.000 Container. Demgegenüber sind an 54.000 Anleger 1,6 Mio. Container "verkauft" worden. Dass mehr Container als vorhanden an Anleger verkauft worden sind, begann nach Auskunft der Insolvenzverwalter bereits vor über 10 Jahren. Die Insolvenzverwalter kündigen an, die Vorgänge detailliert aufzuarbeiten und Haftungsansprüche gegen Verantwortliche zu prüfen und ggf. zu erstreiten.

Verwertung der Container für alle Anleger

Die Insolvenzverwalter kündigen in ihrer Pressemitteilung ebenso an, sämtliche vorhandenen Container für alle Anleger verwerten zu wollen. Dies soll auch für solche Container gelten, die einem Anleger konkret zuzuordnen sind. So wollen die Insolvenzverwalter auch solche Container für alle Anleger verwerten, für die einzelne Anleger ein Eigentumszertifikat erhalten haben. Dies begründen die Insolvenzverwalter damit, dass Anleger mit Eigentumszertifikat aus rechtlichen Gründen kein Eigentum an den Containern erworben haben sollen. Näher begründet wird dies nicht. Die Insolvenzverwalter verneinen damit Aussonderungsrechte einzelner Anleger und streben offenkundig lediglich eine Verwertung der Container für alle Anleger an. Dies erweist sich für die Insolvenzverwalter als weniger aufwendig. Dies untermauern die Insolvenzverwalter mit der Warnung, dass eine Auseinandersetzung über Eigentumsrechte des einzelnen Anlegers das Vertrauen der Container-Mieter zerrütten könnte und damit Standkosten drohen könnten. In der Pressemitteilung aus April 2018 positionierten sich die Insolvenzverwalter noch neutraler und verneinten ein Risiko von Standgebühren, wenn die Container ungestört weiter vermietet werden können. Dabei ist es grundsätzlich nicht ausgeschlossen, dass auch Container von Anlegern mit Eigentumszertifikat weiter vermietet werden.   

Insolvenzverfahren wird Ende Juli eröffnet

Die Insolvenzverwalter kündigen an, dass das Insolvenzverfahren Ende Juli 2018 eröffnet werden soll. Zu diesem Zeitpunkt soll auch das Gutachten zu den Insolvenzgründen vorliegen. Im Anschluss sollen den Anlegern Formulare zur Forderungsanmeldung übermittelt werden. Weiterhin kündigen die Insolvenzverwalter eine Versammlung der Insolvenzgläubiger für Oktober 2018 an, über die auch ein schriftlicher Bericht erstellt werden soll.

Anleger mit Eigentumszertifikaten sollten den Insolvenzverwalter auf ihr Eigentumsrecht hinweisen und konkret einfordern, welche Einwände der Insolvenzverwalter gegen das jeweilige Eigentumsrecht erhebt. Nach Auffassung der ARES Rechtsanwälte kann das Anliegen der Insolvenzverwalter, das Insolvenz- verfahren schlank zu halten, nicht darüber entscheiden, welche Rechte die Anleger haben.

Für betroffene Anleger hat die Kanzlei ARES Rechtsanwälte, eine auf die Vertretung von Kapitalanlegern spezialisierte Sozietät, eine Interessengemeinschaft eingerichtet, bei der sich Anleger kostenlos und unverbindlich registrieren können, um weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens zu erhalten und Interessen bündeln zu können.