P & R: Nun auch P & R Transport-Container GmbH und P & R AG insolvent

Rechtsanwalt Simon Bender
30.04.201831 Mal gelesen
Die zwei verbleibenden deutschen Gesellschaften der P & R-Gruppe haben nunmehr ebenso einen Insolvenzantrag gestellt. Es handelt sich um die Holdinggesellschaft der P & R-Gruppe, die P & R AG und die P & R Transport-Container GmbH.

Die zwei verbleibenden deutschen Gesellschaften der P & R-Gruppe haben nunmehr ebenso einen Insolvenzantrag gestellt. Es handelt sich um die Holdinggesellschaft der  P & R-Gruppe, die P & R AG und die P & R Transport-Container GmbH.

Die P & R Transport-Container GmbH hat nach Presseangaben mit 14.900 Anlegern Verträge über den Ankauf und die Vermietung von Containern mit einem Volumen von einer Milliarde Euro abgeschlossen. Dabei handelt es sich weit überwiegend um Anleger, die bereits mit den bereits insolventen Gesellschaften Verträge abgeschlossen haben. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters konnte sich die P&R Transport-Container GmbH nicht aus der Schieflage der P & R-Gruppe befreien. Die finanziellen und bilanziellen Folgen der insolventen Schwestergesellschaften ließen auch keine Fortführungsprognose bei der P & R Transport-Container GmbH zu.

Gleichzeitig  musst die P & R AG Insolvenz anmelden. Diese übernahm in der P &R-Gruppe zentrale Aufgaben des Marketings und der Datenverarbeitung. Dabei wurde die Gesellschaft aus Mitteln der weiteren P & R-Gesellschaften finanziert.

Bei beiden Gesellschaften soll der Geschäftsbetrieb zunächst weiter aufrecht erhalten bleiben, um die weitere Vermietung der Container sicher zu stellen und damit weiter Einnahmen zu generieren. Erneut weist der Insolvenzverwalter darauf hin, dass er für die Auswertung der Anlegerdaten geraume Zeit brauche. Insofern wird es auch bei der P & R Transport-Container GmbH andauern, bis Anleger Klarheit darüber haben, wie die Verträge zwischen der P & R Transport-Container GmbH und den Anlegern umgesetzt worden sind und welche Ansprüche die Anleger geltend machen können.

Derzeit ist für Anleger entscheidend, ob diese über Eigentumszertifikate oder sonstige konkrete Nachweise für das Eigentum an konkreten Containern verfügen. Sofern Anleger über solche Nachweise verfügen, begünstigt dies ihre Rechtslage gegenüber anderen Anlegern. Denn dann verfügen diese Anleger über ein Aussonderungsrecht für ihre Container. Diese fallen dann nicht in die Insolvenzmasse und Erträge aus den eigenen Containern der Anleger stehen auch diesen persönlich zu. Haben die Anleger keine Nachweise über zugeordnete Container, können Auskunftsrechte gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht werden. Ergibt sich aus den Unterlagen der Gesellschaft eine Zuordnung, kann dies als Grundlage für die Geltendmachung von Aussonderungsrechten und damit einer möglichen Besserstellung im Insolvenzverfahren dienen. Hier müssen Anleger nach Auffassung der ARES Rechtsanwälte selbst aktiv werden, da der Insolvenzverwalter individuelle Aussonderungsrechte einzelner Gläubiger nicht prüfen muss und nach den bisherigen Verlautbarungen auch nicht zu erwarten sein dürfte, dass der Insolvenzverwalter im Interesse Einzelner Nachforschungen zur Zuordnung von Containern anstellen wird.

Die ARES Rechtsanwälte vertreten Anleger gegenüber den Gesellschaften und Insolvenzverwaltern der P & R-Gruppe und stehen Ihnen für Fragen und für die Vertretung Ihrer Rechte zur Verfügung.

Betroffene Anleger können sich außerdem unter https://ares-recht.de/pundr-insolvenz-schaden-anwalt/ für die Interessengemeinschaft der P&R Anleger anmelden und kostenfrei weitere Informationen erhalten.