Trend Capital Dubai Business Bay – Rückforderungsansprüche des Insolvenzverwalters

Trend Capital Dubai Business Bay – Rückforderungsansprüche des Insolvenzverwalters
28.01.2017276 Mal gelesen
Anleger der Trend Capital Dubai Business Bay KG sollten die Rückforderungsansprüche des Insolvenzverwalters anwaltlich prüfen lassen!

In diesen Tagen erhalten zahlreiche Anleger der Trend Capital GmbH & Co. Dubai Business Bay KG Zahlungsaufforderungsschreiben des Insolvenzverwalters der Gesellschaft, Rechtsanwalt Dr. Schiebe. Mit diesen Schreiben nimmt der Insolvenzverwalter die betroffenen Anleger auf Rückzahlung von Ausschüttungen in Anspruch.

Im Grundsatz muss konstatiert werden, dass das einschlägige Handelsgesetzbuch die Pflicht der Gesellschafter bestätigt, wirtschaftlich nicht gerechtfertigte Ausschüttungen im Falle der Insolvenz zurückzahlen zu müssen. Zur Rückforderung und zur Durchsetzung solcher Ansprüche ist der Insolvenzverwalter berechtigt und verpflichtet. Anders als andere Rechtsdienstleister raten wir daher von einem aggressiven Vorgehen gegen den Insolvenzverwalter ab.

Stattdessen erscheint es notwendig, die nun erhobenen Ansprüche nüchtern zu prüfen und rechtlich sauber zu bewerten. Dies ist insbesondere deshalb angezeigt, weil sich die Trend Capital-Unternehmensgruppe durch komplexe Zahlungsflüsse auszeichnete. Diese Komplexität führte im wirtschaftlichen Ergebnis unter anderem dazu, dass die nun zurückverlangten Ausschüttungen tatsächlich nie an den Anleger geflossen sind. Stattdessen sind diese Zahlungen häufig als Einlage unmittelbar an einen von der Unternehmensgruppe aufgelegten Folge-Fonds in Dubai geflossen.

Für unsere Mandate setzen wir uns dafür ein, kostenträchtige Rechtsstreite möglichst zu vermeiden. Hierfür sehen wir gute Ansatzpunkte, denn die aus dieser Komplexität folgenden Unsicherheiten treffen den Insolvenzverwalter gleichermaßen. In der Vergangenheit konnten wir daher gerade auch für Anleger der Trend Capital-Gruppe günstige Einigungen erzielen, die die nun zu befürchtenden Risiken begrenzen und Zahlungspflichten erheblich reduzieren konnten.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen Rechtsanwalt Daniel Vos aus der Kanzlei MÜLLER SEIDEL VOS gerne zur Verfügung.