Schneekoppe-Anleihen: Was bringt das Insolvenzverfahren bzw. das Schutzschirmverfahren für die Anleger mit sich?

Schneekoppe-Anleihen: Was bringt das Insolvenzverfahren bzw. das Schutzschirmverfahren für die Anleger mit sich?
10.09.2014475 Mal gelesen
Das insolvenzrechtliche Schutzschirmverfahren der Schneekoppe Lifestyle GmbH läuft seit gut einem Monat. Was bringt dies für Anleger, die in Schneekoppe Anleihen investierten, mit sich? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert.

Was hält die Zukunft für Schneekoppe bereit? Seit der Insolvenzanmeldung Anfang August 2014 beschäftigt dieses Frage nicht nur Kunden des Naturkostherstellers, sondern auch Anleger, die in die Schneekoppe-Anleihe investierten. Seit dem 08.08.2014 befindet sich das Unternehmen in einem sogenannten "Schutzschirmverfahren", einer speziellen Variante des Insolvenzverfahrens. Diese Verfahrensvariante soll binnen drei Monaten klären, ob eine Sanierung bei Schneekoppe umgesetzt werden kann oder nicht.

 

Die Schneekoppe Lifestyle GmbH hat bis zum 08.11.2014 Zeit, um einen Plan für eine Unternehmenssanierung vorzulegen. Denn am Ende des Schutzschirmverfahrens hat das zuständige Amtsgericht Tostedt - das auch Insolvenzgericht ist - zu entscheiden, ob es bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bleibt oder ob ein "reguläres" Insolvenzverfahren eröffnet wird. Ein wesentlicher Unterschied zwischen diesen beiden Verfahrensarten ist, dass bei einer Eigenverwaltung die Unternehmensspitze nicht von einem Insolvenzverwalter abgelöst wird.

 

Welche Auswirkungen hat das für Anleger, die in die Schneekoppe-Anleihe (WKN: A1EWHX; ISIN: DE000A1EWHX9) investierten? Neben der Tatsache, dass das Unternehmen sich in einem Insolvenzverfahren befindet, ist derzeit noch offen ist, welches konkrete Ergebnis am Ende des Schutzschirmverfahrens stehen wird. Doch bereits die jetzige Situation kann für betroffene Anleihen-Anleger belastend sein - trotz oder gerade wegen der Unsicherheit, wie es konkret weitergehen wird.

 

Die Anleger müssen sich mit einem Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung und den vielen rechtlichen Regeln auseinandersetzen, die ein solches Verfahren mit sich bringt. Für jene, die sich noch nie einer Insolvenz befassen mussten, kann bereits diese Situation schwierig sein. Anleger, die professionelle und fachkundige Unterstützung wünschen, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen ist auch Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer tätig, welcher selbst als Insolvenzverwalter tätig ist.

 

Mehr Informationen zu der Schneekoppe-Anleihe befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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