Wie gehts weiter mit dem NetzDG?

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12.12.201838 Mal gelesen
Ein gutes Jahr nach Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) haben der deutsche Gesetzgeber und die Europäische Union ganz verschiedene Vorstellung davon, wie es nun im Bereich Medien- und Internetrecht weiter gehen soll.

Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, kurz NetzDG, trat am 1.10.2017 in Kraft und verpflichtet seither die Betreiber von Sozialen Netzwerken dazu, rechtswidrige Beiträge innerhalb von 24 Stunden zu löschen. 

Weder Top noch Flop

Anders als von vielen Kritikern befürchtet, spüren die Nutzer bisher wenig vom neuen Gesetz. Die Zahl der Meldungen ist zwar stark gestiegen, doch in 70-90 Prozent der Fälle erfolgte keine Löschung des Beitrags. Die viel befürchtete Zensur der Meinungsfreiheit im Internet durch Overblocking ist ausgeblieben. Doch auch die geringe Zahl der "erfolgreichen" Meldungen bedeutet nicht, dass das NetzDG gescheitert ist. Immerhin wurden die tatsächlich rechtswidrigen Beiträge in aller Regel innerhalb der vorgegebenen 24 Stunden entfernt.


Der Deutsche Gesetzgeber wertet Ergebnisse aus

Für eine ausführliche Überprüfung der Ergebnisse liegen bisher bloß erste Halbjahresberichte der Netzwerkbetreiber vor. Diese werden derzeit vom Bundesamt für Justiz geprüft. Anschließend sieht das Gesetz selbst noch für die laufende Legislaturperiode eine erste Evaluierung durch den Gesetzgeber vor. Vor Abschluss dieser Auswertungen dürfte aber kaum mit einer Änderung oder Anpassung der aktuellen Regelungen gerechnet werden.

Die EU prescht vor

Ganz anders verhält es sich da auf EU-Ebene. Dort stehen demnächst weitere Neuerungen im Internetrecht an. EU-Sicherheitskommissar Julian King verkündete kürzlich, dass die EU neue und strengere Löschregelungen anstrebe. Netzwerkbetreiber sollten danach insbesondere bei terroristischen Inhalten dazu verpflichtet werden, diese bereits eine Stunde nach ihrer Meldung zu löschen. Sollte die EU dieses Vorhaben umsetzen und tatsächlich strengere Regelungen schaffen, könnte das noch so junge NetzDG bald schon wieder abgelöst werden.

 

Weiterführende Informationen zum Thema Internetrecht finden Sie hier.