Schritt für Schritt zu weltweit einheitlichen Zuständigkeitsstandards – das HGÜ

Schritt für Schritt zu weltweit einheitlichen Zuständigkeitsstandards – das HGÜ
17.11.2015373 Mal gelesen
Zum 01. Oktober 2015 ist in allen EU-Staaten (außer Dänemark) das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen (HGÜ) in Kraft getreten. Das Abkommen regelt u. a. Anwendung, Anerkennung und Durchsetzbarkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen im internationalen Rechtsverkehr.

Innerhalb der EU sind die internationalen Zuständigkeiten Gegenstand der sog. Brüssel Ia-Verordnung. Doch im Verhältnis zu Drittstaaten gibt es keine einheitlichen Regeln. Diese Rechtsunsicherheit kann fatale Folgen haben, wenn beispielsweise ein deutscher Unternehmer ohne weiteres davon ausgeht, dass eine Klausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zuständigkeit deutscher Gerichte bestimmt. Klagt er nun in Deutschland, werden z. B. die Behörden in den USA, China oder Südafrika ein späteres Urteil wegen der - vermeintlichen oder tatsächlichen - Unzuständigkeit des deutschen Gerichts nicht anerkennen. Andersherum könnten sich Gerichte in diesen Ländern für zuständig halten.

Diese Lücke im internationalen Rechtsverkehr soll das HGÜ schließen. Schon in den 90er Jahren hat die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht versucht, einen Mehrstaatenvertrag zur Zuständigkeit und Vollstreckung zu entwerfen. Dieser sollte insbesondere das europäisch-amerikanische Verhältnis regeln. Einigen konnten sich die Parteien zunächst aber nur auf die Regelungen zu Gerichtsstandsvereinbarungen, dem HGÜ.

Es mangelt jedoch noch an Beitritten - neben den EU-Staaten ist dies bisher nur Mexiko. Die USA und Singapur könnten folgen. Insbesondere die USA lässt sich aber Zeit. Immerhin hat sie das HGÜ bereits im Jahr 2009 unterzeichnet, aber bisher nicht ratifiziert. Zwischenzeitlich bleibt Unternehmern vor allem eine Alternative: die Vereinbarung einer Schiedsklauseln. Denn die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen ist durch ein Abkommen geregelt, dem beeindruckende 156 Staaten beigetreten sind.

 

Mehr Informationen: http://dr-thomas-rinne.de/category/internationales-handels-und-wirtschaftsrecht/

  

Dr. Thomas Rinne, Rechtsanwalt und Abogado

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