ARBEITNEHMERFREIZÜGIGKEIT BALD AUCH IN DER PRAXIS – EP

ARBEITNEHMERFREIZÜGIGKEIT BALD AUCH IN DER PRAXIS – EP
24.03.2014316 Mal gelesen
Arbeitnehmer sollen Ihre Freizügigkeitsrechte effizienter und einfacher rechtlich durchsetzen können. Am 12. März 2014 nahm das Plenum des Europäischen Parlaments das Trilogergebnis (informelle Verhandlungen zwischen Rat, EP und Kommission) zum Richtlinienvorschlag COM(2013) 236 über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die den Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen, an.

Arbeitnehmer sollen Ihre Freizügigkeitsrechte effizienter und einfacher rechtlich durchsetzen können. Am 12. März 2014 nahm das Plenum des Europäischen Parlaments das Trilogergebnis (informelle Verhandlungen zwischen Rat, EP und Kommission) zum Richtlinienvorschlag COM(2013) 236 über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die den Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen, an. Danach sollen Mitgliedstaaten nationale Rechtsbehelfe bereitstellen und die Einführung von Sammelklagen prüfen. Gegen die Diskriminierung aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit werden werden die Arbeitnehmer bei einzurichtenden Kontaktstellen vorgehen können (s. EiÜ 17/13). Nach der formellen Annnahme durch den Rat kann die Richtlinie in Kraft treten.