EU- Rat verabschiedet neue Verbraucherkreditrichtlinie

EU Recht
09.04.20082173 Mal gelesen

Am 07.04.2008 verabschiedete der EU- Rat eine neue Verbraucherkreditrichtlinie, die für mehr Transparenz bei der Kreditvergabe und damit für mehr Verbraucherschutz sorgen soll. So sollen künftig in Kreditverträgen mehr Angaben zum Zinssatz, den Kreditbedingungen und zu Gebühren gemacht werden. Die Richtlinie wird erwartungsgemäß Auswirkungen auf die Berechnung des sog. Effektivzinssatzes, der Begrenzung der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung bzw. Tilgung von Krediten und dem Wettbewerb im Kreditgeschäft haben. Zudem werden Standards bei Verbraucherkrediten künftig europaweit gelten.

 

Allerdings müssen sich Verbraucher noch mit der innerstaatlichen Umsetzung gedulden. Sobald die Veröffentlichung der Richtlinie erfolgt ist, haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Vorgaben im jeweiligen Land umzusetzen.

Nähere Informationen finden Sie auf der aktuellen Homepage des Bundesjustizministeriums (http://www.bmj.bund.de/) unter Pressemitteilungen.