Diskriminierung von Frauen im Auswahlverfahren

Rechtsanwältin Beatrice Baume
23.10.201733 Mal gelesen
In einem Grundsatzurteil erklärt der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Vorgabe einer einheitlichen Mindestgröße für Männer und Frauen im Polizeidienst für diskriminierend und nur unter sehr strengen Vorgaben für zulässig. In dem Urteil bezieht der EuGH Stellung zu einem Fall in Griechenland.
In einem Grundsatzurteil erklärt der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Vorgabe einer einheitlichen Mindestgröße für Männer und Frauen im Polizeidienst für diskriminierend und nur unter sehr strengen Vorgaben für zulässig. In dem Urteil bezieht der EuGH Stellung zu einem Fall in Griechenland. Auch in Deutschland führt die Debatte um vorgeschriebene Mindestgrößen immer wieder zu Diskussionen und Prozessen.
In Griechenland war die Bewerbung einer Frau für den Polizeidienst an der Vorgabe einer Mindestgröße von 1,70 Metern für alle Beamten gescheitert. Die Bewerberin sah in der Regelung eine Diskriminierung von Frauen, da diese oftmals eine geringere Körpergröße als Männer haben. Der EuGH stimmte ihr zu. Er sah eine "mittelbare Diskriminierung" als gegeben an, da durch die Vorgabe deutlich mehr Frauen als Männern die Zulassung zum Polizeidienst verwehrt werde. Die Luxemburger Richter führten aus, dass diese mittelbare Diskriminierung in Einzelfällen zulässig sei. Die Voraussetzung für eine solche Einschränkung sei ein rechtmäßiges Ziel, etwa eine funktionierende Polizeiarbeit. Die Mittel zum erreichen dieses Ziels müssen laut EuGH angemessen und zwangsläufig notwendig sein. Gegebenenfalls, so die Luxemburger Richter, hätten nationale Gerichte über derartige Fälle zu entscheiden.
Rechtsanwältin Beatrice Baume von der Wiesbadener Kanzlei Cäsar-Preller erläutert: "In einigen Bereichen der Polizeiarbeit können der Einsatz von Gewalt und bestimmte körperliche Fähigkeiten erforderlich sein. Für den Beistand für den Bürger oder den Verkehrsdienst sind sie jedoch keine Voraussetzung. Das Funktionieren der griechischen Polizei ist auch durch Maßnahmen zu gewährleisten, die keine so deutliche Benachteiligung von Frauen mit sich bringen."