Die sog. Morgengabe nach iran. Recht (Mehrie) kann vor deutschen Gerichten mit Erfolg geltend gemacht werden (OLG Zweibrücken - Urteil vom 24.04.2007 - 5 UF 74/05)

Internationales Privatrecht
11.10.20073717 Mal gelesen

Die in einer iranischen Heiratsurkunde vereinbarte Morgengabe (i.d.R. Goldmünzen) einer iranischen Frau kann mit Erfolg vor einem deutschen Gericht eingeklagt werden. Dies stellte das Oberlandesgericht Zweibrücken in seiner Berufungsentscheidung vom 24.04.2007 fest (Az. 5 UF 74/05)

Eingeklagt hatte eine gebürtige Iranerin mit deutscher Staatsangehörigkeit die ihr in der iranischen Heiratsurkunde versprochenen 1000 Goldmünzen (Bahar Azadi) und verlor in der ersten Instanz. Die Berufung hatte Erfolg. Das Berufungsgericht erkannte ihr die Morgengabe zu.

Die Anspruchsvoraussetzungen auf die Morgengabe sind unter Anwendung des iranischen Rechts zu beurteilen. Ob die Einbürgerung für den Statutenwechsel eine Rolle spielt, hängt vom Einzelfall ab.

Rechtsanwalt Aminyan

 

Rechtsanwalt Aminyan ist gebürtiger Iraner und spricht fließend Farsi und Deutsch. Er berät Sie gerne in Angelegenheiten des internationalen Privatrechts, insbesondere Recht des Iran.