Internationales Privatrecht (IPR)

Internationales Privatrecht

Das Internationale Privatrecht (IPR) enthält Sonderregelungen zum nationalen Zivilrecht und findet sich im EGBGB wieder. Anwendung findet das IPR soweit der rechtliche Sachverhalt eine Auslandsberührung aufweist. Das IPR regelt zunächst, welche der beiden in Betracht kommenden Rechtsordnungen, zur Anwendung gelangen – sogenanntes Sachstatut. Soweit das deutsche Recht anwendbar ist, gelten insoweit die Sonderregelungen des IPR. Dies betrifft vor allem das Familien- und Eherecht, sowie Erbrecht.

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