Restschuldbefreiung: Voraussetzung der Versagung bei vorsätzlichen doer grob fahrlässigen Falschangaben
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Das Finanzamt beantragte im Schlusstermin des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners, die Restschuldbefreiung zu versagen. Das Finanzamt stützte seinen Antrag darauf, dass der Schuldner anlässlich einer von der Finanzverwaltung gegen ihn erwirkten fruchtlosen Pfändung ein in seinem Eigentum stehendes Hausgrundstück verschwiegen hat.