Insolvenzrecht

Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht unterfällt dem Privatrecht und befasst sich mit den Rechten von Gläubigern eines insolventen Schuldners. Ist der Schuldner nicht mehr leistungsfähig, haben die einzelnen Gläubiger ein gesteigertes Interesse daran ihre Ansprüche gegenüber dem Schuldner dennoch durchzusetzen. Diese Rechtsbeziehungen werden in der Insolvenzordnung festgelegt. Das deutsche Insolvenzrecht kennt zwei verschiedene Insolvenzverfahren. Zum einen das  Regelinsolvenzverfahren und zum anderen das Verbraucherinsolvenzverfahren. Letztlich besteht auch für den Schuldner - als eine natürlicher Personen - die Möglichkeit der Zahlungsentpflichtung durch Gerichtsbeschluss, die so genannte Restschuldbefreiung.

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