Hilfe bei Abbuchungen der Howlogic Kft + Novalnet AG! Geld wie zurück?

Inkasso Forderungseinzug
11.03.202443 Mal gelesen
Haben auch Sie auf Ihrem Konto eine Abbuchung der Howlogic Kft. oder der Novalnet AG entdeckt? Dann lesen Sie hier unbedingt weiter…

Wenn es um Abbuchungen auf dem Bankkonto geht, die von einem Ihnen unbekannten Unternehmen, wie der Howlogic Kft. oder der Novalnet AG veranlasst wurden, sollten Sie diese umgehend prüfen und ggf. notwendige Schritte in die Wege leiten (lassen)!

Insbesondere betreibt das Unternehmen Howlogic Kft. aus Ungarn eine Vielzahl von Dating-Plattformen, auf denen es teilweise kostenlose Inhalte sowie auch kostenpflichtige Leistungen gibt. Die Novalnet AG hingegen agiert als Zahlungsdienstleister für die Howlogic Kft., aber auch für andere Unternehmen.

 

Die Abrechnung oder Zahlung erfolgt häufig durch Abbuchungen (d. h. Lastschriften) von Kreditkarten- oder Bankkonten. Die Howlogic Kft. führt diese Lastschriften in der Regel direkt für einen Abo-Vertrag durch. Teilweise erfolgt die Abbuchung mithilfe von Zahlungsdienstleistern wie der Novalnet AG. Die Summen können variieren, zum Beispiel können es sich um monatliche Summen von etwa 25,00 € (oder auch mehr) handeln.

Unseren Erfahrungen nach werden Beträge, die als Abo-Beiträge gelten, in regelmäßigen Abständen abgebucht.

 

Die falsche Reaktion: ungeprüfte Rückgabe von Lastschriften

Wenn die Betroffenen keine Abbuchungen erwarten, ist in der Regel die erste Reaktion, die Lastschriften zurückzugeben oder die Beträge zurückzuholen. Dies kann aber mitunter weitere Kosten und Gebühren sowie ein Inkasso-Verfahren nach sich ziehen.

Solche Abbuchungen sollten also nicht einfach ungeprüft storniert werden, da sonst mitunter ein kostenintensives Inkassoverfahren droht.

Um ein Fehlverhalten zu vermeiden, ist es am besten, dass bereits fragliche Abbuchungen von einem Rechtsanwalt überprüft werden. Gerne können Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung nutzen und uns die Abbuchungen zusenden. Dies kann bequem über unser Kontaktformular erfolgen:

https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt/

 

Wir helfen Ihnen auch dann, wenn bereits ein Inkassoverfahren gestartet ist, dass unter anderem durch die eCollect AG aus Berlin, die auch weitere Firmen, wie die Interdate S.A., die Blue Internet Media EOOD oder auch die Cyberence Kft. vertritt, vollzogen wird.

Lassen Sie sich auch dann nicht einschüchtern, wenn Ihnen die Kanzlei THEMYS & DYKE Rechtsanwälte Mahnungen und Zahlungsaufforderungen für diese Firmen sendet! 

 

Was ist also zu tun?

Es ist verständlich, dass der Wunsch besteht, die Abbuchungen so bald wie möglich zu beenden und den Vertrag zu beenden.

Wenn die Abbuchung allerdings ungerechtfertigt ist, weil Sie zum Beispiel einen Vertrag mit solchen Kosten nicht, sollten dringend und kurzfristige weitere Maßnahmen zur Abwendung künftiger Abbuchungen und ggf. zur Rückforderung der abgebuchten Beträge durchgeführt werden.

Weitere Informationen zur Howlogic Kft. und der Novolnet AG: finden Sie hier:

 

https://e-commerce-kanzlei.de/ecollect-ag-themys-und-dyke-rechtsanwaelte-inkasso-fuer-howlogic-kft.html

 

Wir helfen Ihnen!

Bitte senden Sie uns die Abbuchungen, die Sie vorliegen haben, zu.

Wir bieten Ihnen kostenlos eine Einschätzung per E-Mail darüber an, wie Sie sich verhalten sollten, ob eine Rechtsberatung sinnvoll ist.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

 

Sie können auch unser Sofort-Hilfe-Kontaktformular nutzen:

https://e-commerce-kanzlei.de/hilfe/

 

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Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

www.e-commerce-kanzlei.de

Stand: 11.03.2024