Abbuchungen und Mahnungen der Media Websolutions B.V. stoppen

Inkasso Forderungseinzug
19.03.202416 Mal gelesen
Abbuchung oder Mahnung der Media Websolutions B.V. erhalten? Dann lesen Sie hier weiter!

Haben auch Sie auf Ihrem Konto eine Abbuchung der Media Websolutions B.V.? Oder haben Sie eine Mahnung der Media Websolutions B.V. erhalten? Dann lesen Sie hier unbedingt weiter…

 

Sie sollten Abbuchungen, die von einem Ihnen unbekannten Unternehmen wie ggf. der Media Websolutions B.V. auf Ihrem Bankkonto vorgenommen wurden, sofort prüfen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen ergreifen! 

 

Aber wer ist die Media Websolutions B.V.?

Diese Firma betreibt u.a. Casual-Dating-Websites wie seitensprungarea.com, für die früher die Be Together Media zuständig war. Sie betreibt auch andere Portale, die ihr ähnlich sind, wie zum Beispiel www.hotdates18.com und affaire.com.

Die Abrechnung oder Zahlung erfolgt häufig durch Abbuchungen (d. h. Lastschriften) von Kreditkarten- oder Bankkonten. Wie sollten Sie nun reagieren, wenn Sie eine solche Abbuchung feststellen?

Sie sollten jedenfalls nicht ungeprüft sofort Beträge zurückbuchen lassen. Dies kann unter Umständen zu kostspieligen Inkassoverfahren führen. Auch muss beachtet werden, dass ein Vertrag nicht durch eine ungeprüfte Lastschrift-Rückgabe gekündigt oder beendet wird. Es sind also im Regelfall weitere Schritte zu prüfen und durchzuführen.

Um ein Fehlverhalten zu vermeiden, ist es am besten, dass bereits fragliche Abbuchungen von einem Rechtsanwalt überprüft werden. Gerne können Sie unsere unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung per E-Mail nutzen und uns die Abbuchungen zusenden. Dies kann bequem über unser Kontaktformular erfolgen:

 

https://e-commerce-kanzlei.de/hilfe/

 

Sie können auch unsere weiteren Hilfe-Angebote hierzu nutzen. Diese finden Sie unter

 

www.Anwalt-Hilfe.de

 

 

Wir helfen Ihnen!

Bitte senden Sie uns die Abbuchungen, die Sie vorliegen haben, zu.

Wir bieten Ihnen kostenlos eine Einschätzung per E-Mail darüber an, wie Sie sich verhalten sollten, ob eine Rechtsberatung sinnvoll ist.

 

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Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

www.e-commerce-kanzlei.de

Stand: 19.03.2024

 

Direkt zum Hilfe-Portal:    >>>  www.Anwalt-Hilfe.de <<<