Abbuchungen der PPS Perfunctio Payment Services stoppen + Geld zurück?

Inkasso Forderungseinzug
04.03.202432 Mal gelesen
Haben auch Sie auf Ihrem Konto eine Abbuchung der PPS Perfunctio Payment Services entdeckt? Dann lesen Sie hier unbedingt weiter…

Der Sitz des Zahlungsdienstleisters PPS Perfunctio Payment Services GmbH befindet sich in Hamburg. Die PPS führt u.a. SEPA-Lastschriften für einen Dritten aus, nämlich für ihren Auftraggeber. Betroffene erkennen dies an Abbuchungen oder Lastschriften auf ihrem Bankkonto oder Kreditkarten-Konto, auf denen der Name "PPS Perfunctio Payment Services GmbH" erscheint. 

 

Es ist in den uns vorliegenden Fällen häufig unklar, für wen die PPS Perfunctio Payment Services GmbH die Abbuchungen durchführt. Der Auftraggeber des Unternehmens kann unter Umständen aus dem Verwendungszweck ersichtlich sein. Hier tauchen beispielsweise Namen wie "EURO SEM" oder "MIT AG" auf. Auch Begriffe wie „Monatsbeitrag 08-2023“ oder dergleichen kommen häufig vor. 

Unseren Erfahrungen nach können es sich beispielsweise um Lottounternehmen (wie Tippgemeinschaften), Glücksspiele oder ähnliches handeln. Normalerweise werden Beträge, die als Abo-Beiträge gelten, in regelmäßigen Abständen abgebucht.

 

Was ist also zu tun?

Es ist verständlich, dass der Wunsch besteht, die Abbuchungen so bald wie möglich zu beenden und den Vertrag zu beenden.

In der Regel gilt: 

Wenn Sie nur bestimmte Lastschriften stornieren, hat dies keine Auswirkungen auf einen Vertrag, von dem die PPS Perfunctio Payment Services GmbH als Zahlungsdienstleister und ihr Auftraggeber als (vermeintlicher) Vertragspartner des Betroffenen ausgeht bzw. dessen Bestand behauptet wird.

Falls nur die Rückbuchung von abgebuchten Beträgen erfolgt, besteht vielmehr die Möglichkeit, dass ein Mahn- oder Inkassoverfahren eingeleitet wird, was häufig mit zusätzlichen Kosten und Gebühren verbunden ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass im späteren Verlauf rechtliche oder gar gerichtliche Maßnahmen ergriffen werden könnten.

 

Wenn die Abbuchung allerdings ungerechtfertigt ist, weil Sie zum Beispiel einen Vertrag mit solchen Kosten nicht, sollten dringend und kurzfristige weitere Maßnahmen zur Abwendung künftiger Abbuchungen und ggf. zur Rückforderung der abgebuchten Beträge durchgeführt werden.

 

Weitere Informationen zur PPS Perfunctio Payment Services GmbH finden Sie auch hier:

https://e-commerce-kanzlei.de/abbuchung-der-pps-perfunctio-payment-services-gmbh-nach-abo-zb-der-mit-ag-lebensfreude-gbr.html

 

Wir helfen Ihnen!

Bitte senden Sie uns die Abbuchungen, die Sie vorliegen haben, zu.

Wir bieten Ihnen kostenlos eine Einschätzung per E-Mail darüber an, wie Sie sich verhalten sollten, ob eine Rechtsberatung sinnvoll ist.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

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Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

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Stand: 03.03.2024