Rechnung oder Mahnbescheid der Kurafin UG - Euro-Invest-Inkasso GmbH

Inkasso Forderungseinzug
02.03.202462 Mal gelesen
Mahnung oder Mahnbescheid der Kurafin UG oder Inkasso-Schreiben der Euro-Invest-Inkasso GmbH erhalten? Dann lesen Sie hier unbedingt weiter…

Rechnung oder Mahnbescheid der Kurafin UG - Euro-Invest-Inkasso GmbH

Mahnung oder Mahnbescheid der Kurafin UG oder Inkasso-Schreiben der Euro-Invest-Inkasso GmbH erhalten? Dann lesen Sie hier unbedingt weiter…

 

Die Euro-Invest-Inkasso GmbH versendet im Auftrag der Kurafin UG Inkasso-Schreiben, mit denen Forderungen behauptet werden, die aufgrund eines angeblich abgeschlossenen Vertrages zur Finanzsanierung oder eines gewollten Darlehens / Kredit entstanden sein sollen. Diese Forderung wird in den Unterlagen bzw. in dem Mahnbescheid mit Dienstleistungsvertrag gem. Rechnung […]“ bezeichnet.

Die Kurafin UG mach insoweit Gebühren geltend, die sich aus einem behaupteten Vertrag über eine beauftragte Finanzsanierung ergeben sollen. Hierbei wird außerdem zum Teil behauptet, dass es sich um einen Vertrag und damit um eine Gebührenforderung der Urgläubigerin Fin Express GmbH handeln würde.

Wir raten in diesen Fällen zunächst zur Prüfung, ob die behaupteten Forderungen tatsächlich bestehen, also insbesondere, ob der behauptete Vertrag tatsächlich in dieser Form zustande gekommen ist. Ist dies nicht der Fall oder bestehen dabei erhebliche Zweifel, so kann es ratsam sein, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

ACHTUNG: Sofern ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wurde, ist dringender Handlungsbedarf gegeben und es sollte innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Wochen ab Zustellung ein Widerspruch eingelegt werden. Erfolgt ein solcher formwirksamer Widerspruch nicht fristgerecht, könnte die Kurafin UG einen Vollstreckungsbescheid gegen Sie beantragen und bei Erteilung eines solchen Vollstreckungsbescheides die angebliche Forderung dann vorläufig gegen Sie vollstrecken.

 

Unser Rat 

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Der Vorwurf sollte juristisch überprüft werden: so ist zunächst zu prüfen ob und inwieweit überhaupt Vertrag zustande gekommen ist oder dieser angreifbar bzw. anfechtbar ist.

 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls mit Prüfung der Erfolgs-Chancen vor.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

 

Sie können auch unser Sofort-Hilfe-Kontaktformular nutzen:

https://e-commerce-kanzlei.de/hilfe/

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:

https://e-commerce-kanzlei.de/mahnung-euro-invest-inkasso-kurafin-finanzsanierung.html

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Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt & Datenschutzbeauftragter (TÜV)

www.e-commerce-kanzlei.de

Stand: 02.03.2024