Schufa Eintrag der First Debit GmbH gelöscht

Schufa-Recht Experten können helfen
24.08.2017143 Mal gelesen
Ratenzahlungsvereinbarung erfüllt, dennoch ein Negativeintrag bei der Schufa Holding AG – wer hilft? Ein ungerechtfertigter Eintrag bei der Auskunftei Schufa Holding AG erschwert das wirtschaftliche Leben.

Ein junger Student aus Hamburg meldete sich bei der Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Berlin und bat um Hilfe bei der Löschung eines Schufa Negativeintrages. Konkret ging die Forderung auf das Ausleihen einer DVD bei der Videotaxi Media Store Videothek zurück.

Ratenzahlungsvereinbarung und Vollstreckungsbescheid

Nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen wurden die eintragende Stelle First Debit GmbH und die Schufa Holding AG angeschrieben. Der Betroffene hatte zum 02.06.2016 eine Ratenzahlung vereinbart und diese auch eingehalten. Dennoch wurde ihm am 03.11.2016 ein Vollstreckungsbescheid zugestellt. Die Forderung insgesamt war am 15.11.2016 beglichen worden.

Fälligkeit der Gesamtforderung gerügt

Die Kanzlei AdvoAdvice rügte daher die Fälligkeit der Gesamtforderung aufgrund der abgeschlossenen Ratenzahlungsvereinbarung und wies zudem darauf hin, dass die Voraussetzungen für einen Negativeintrag nach § 28 a Abs. 1 BDSG nicht eingehalten worden waren.

Widerruf ohne Anerkennung einer Rechtspflicht

Das entsprechende Schreiben vom 10.08.2017 führte zu einem schnellen Widerruf des Negativeintrags seitens der First Debit GmbH. Diese teilte am 21.08.2017 mit, den Eintrag ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gegenüber der Schufa Holding AG widerrufen zu haben.

Betroffener kann unbeschwert ins Berufsleben starten

Der Student, der sich kurz vor dem Start ins Berufsleben befindet, kann nun aufatmen und sein Leben als kreditwürdiger Schuldner weiterführen, der eine Wohnung anmieten, Handverträge abschließen und sogar Darlehen aufnehmen kann.

Fazit: Ratenzahlung vereinbart und eingehalten - Wann ist ein Negativeintrag gerechtfertigt?

Dr. Sven Tintemann, Experte für Datenschutz bei AdvoAdvice in Berlin kommentiert: "Vorliegend war die Forderung zwar tituliert. Es lag jedoch eine Ratenzahlungsvereinbarung vor, welche die Fälligkeit der Gesamtforderung hemmte. Daher war ein Negativeintrag aus unserer Sicht nicht möglich und auch nicht gerechtfertigt. Dies konnte nun erfolgreich zu Gunsten des hier vertretenen Mandanten geklärt und die Sache somit aus der Welt geschafft werden."

Schufa-Recht Experten können helfen

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtanwälte mbB ist spezialisiert auf die Löschung, den Widerruf von Schufa-Negativeinträge und Fragen rund um Auskunfteien, Scoring und Datenschutz.
Eine Erstberatung oder auch die Auseinandersetzung mit der eintragenden Stelle wird oftmals von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Eine erste kostenlose Einschätzung von Anfragen Betroffener erfolgt zunächst schnell und unbürokratisch.