Schufa-Recht: Schufa Eintrag der Santander Consumer Bank AG gelöscht

Schufa-Recht: Schufa Eintrag der Santander Consumer Bank AG gelöscht
15.08.2017442 Mal gelesen
Ein Eintrag bei der Auskunftei darf nur nach gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB erreicht eine erfolgreiche Löschung bzw. Widerruf des Negativeintrages.

Einmal mehr musste eine Betroffen feststellen, wie sehr man unter den Auswirkungen eines negativen Schufa-Eintrages leiden muss. Die 51-jährige Mannheimerin wandte sich an Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin und stellte dieser ihre Schufa-Selbstauskunft zur Verfügung. Darin fand sich ein Negativeintrag seitens der Santander Consumer Bank AG über mehr als 5.000 Euro aus dem Jahr 2012.

Ratenzahlungsvereinbarung vor Eintrag führte zur Löschung

Der zuständige Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Dr. Sven Tintemann verfasste ein Schreiben an die Santander Consumer Bank AG, in welchem er diese zum Widerruf des Eintrages aufforderte. Begründet wurde der Widerrufsanspruch damit, dass vor der Eintragung eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde und die Forderung somit nicht mehr auf einen Schlag zu bezahlen war. Die dazugehörige Schufa-Selbstauskunft wies jedoch den gesamten Betrag aus.
Das Schriftstück wurde Mitte Juni versandt. Vier Wochen später meldete die Mandantin, dass der Eintrag gelöscht wurde. Eine Antwort der Santander Consumer Bank AG erhielten die Rechtsanwälte bis dato nicht. Erst zum 31.07.2017 konnte ein Schreiben der eintragenden Bank entgegengenommen werden. Darin wurde lediglich knapp geäußert, dass die Forderung aus dem Schufa-Datenbestand gelöscht worden sei.

Löschung auch nach vielen Jahren möglich

Auch viele Jahre nach dem Eintrag einer Forderung, kann es noch zu einem Löschungs- bzw. Widerrufserfolg kommen.

In diesem Zuge kommentierte Dr. Sven Tintemann den Erfolg: "Es kommt für die Zulässigkeit eines Schufa Eintrages nicht auf die Forderungshöhe an. Ein Eintrag darf nur nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Diese Bestimmungen werden aber häufig nicht durch die eintragende Firma, sei es eine Bank, wie im vorliegenden Fall, einem Inkasso-Unternehmen oder anderen Rechtsanwälte eingehalten, sodass vielen Betroffenen doch noch geholfen werden kann."
Für weitere Informationen stehen die Schufa-Recht Experten der AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB für Betroffene, die Negativeinträge in ihrem Schufa-Datenbestand feststellen für eine Erstberatung unter info@advoadvice.de und 030 / 921 000 40 gerne zur Verfügung.