Der Traum vom Eigenheim - Hieran sollten man bei einem Immobilienkauf denken

Immobilienrecht Kauskauf
10.07.201755 Mal gelesen
Nicht jeder kann sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen. Derzeit ist der Immobilienmarkt in vielen Regionen Deutschlands sehr hart umkämpft. Zudem spielt auch eine allgemeine Unsicherheit eine große Rolle. Deshalb sollte bei dem Vorhaben unbedingt auf einige Punkte geachtete werden:

 

Steht die Finanzierung bei der Bank

Hat man gar die perfekte Immobilie für sich und seine Familie gefunden und kreisen die Gedanken schon um die Einrichtung und Aufteilung der Zimmer, sollte vorerst geklärt werden, ob die Bank einem einen Kredit gewährt. In den meisten Fällen ist nicht genügend Eigenkapital vorhanden, sodass ein Kredit nötig sein wird.

Deshalb sollten sich diejenigen, die Eigentümer werden wollen, nicht nur frühzeitig überlegen, welche Unterlagen für eine Finanzierung benötigt werden, sondern auch, welche genaue Kredithöhe möglich sein könnte. Deshalb sollte man sich die Fragen stellen:

Wie viel Eigenkapital steht mir zur Verfügung? Wie viel muss ich noch als Reserve sparen? Welche Raten könnte ich mir monatlich leisten?

Es empfiehlt sich auch, mehrere potentielle Kreditgeber zu vergleichen.

Wenn all dies beachtet wird, könnte viel Zeit gespart und die Suche erleichtert werden.

Auch ist zu beachten, dass neben dem Kaufpreis noch Grunderwerbssteuer, Kaufnebenkosten, Notar- und Maklerkosten anfallen.

 

Preisfestlegung

Der Preis sollte durch einen Notar festgelegt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Immobilie bei einem Bauträger reserviert werden soll. Die ausgerufenen Preise sind nur dann verbindlich, wenn der Verkauf notariell beurkundet wird.

Dies birgt jedoch auch Nachteile. Einmal eine Immobilie verbindlich über einen Notar reserviert, ist man zum Kauf dieser verpflichtet. Auch wenn eine Finanzierung durch die Bank abgelehnt wird.

 

Prüfung des Kaufvertrages

Vor dem Kauf einer Immobilie empfiehlt es sich immer, den Kaufvertrag von einem Fachmann überprüfen zu lassen. Es geht häufig um sehr hohe Summen, weshalb eine falsche Vertragsklausel verheerende Folgen mit sich führen könnte.

Zwar liest auch ein Notar den Kaufvertrag. Doch ist dieser nicht verpflichtet, über Vor- und Nachteile des Vertrages aufzuklären, da dieser kein Interessenvertreter ist.

Bei einer gebrauchten Immobilie könnten so zum Beispiel Gewährleistungen ausgeschlossen sein. Deshalb würde der Käufer bei Mängeln nicht ganz so glücklich dastehen.

 

Haben Sie Fragen wegen eines Kaufvertrages oder bei einer vertragsrechtlichen Angelegenheit? Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne.