Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:
In der hier aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin unter anderem über ihre Internetpräsenz Sonnenschirme, Sonnensegel und entsprechendes Zubehör veräußert. Unter Verweis auf den Internetauftritt des Abgemahnten wird auf das bestehende Wettbewerbsverhältnis hingewiesen. Gerügt wird sodann eine Rabatt-Werbung. Konkret geht es um den Vorwurf, dass nach der Bewerbung eines befristeten Rabattes ein inhaltlich identischer Rabatt ohne Befristung beworben worden ist. Zur Begründung wird ausgeführt, dass nach der ständigen Rechtsprechung des BGH eine Irreführung vorliege, wenn eine Rabattaktion über die angegebene Zeit hinaus fortgeführt wird. In diesem Zusammenhang wird auf die entsprechende BGH-Rechtsprechung verwiesen.
Zu den Forderungen in der Abmahnung:
Mit der Abmahnung wird zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer und eine Verpflichtung zur Zahlung der Abmahnkosten vor. Die Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten) werden in dem Abmahnschreiben auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 15.000,00 Euro beziffert, was Kosten in Höhe von 1.029,35 Euro entspricht.
Meine Einschätzung:
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Quante-Design GmbH & Co. KG sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?
Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.
Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de.
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Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.
Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht