Behandlungsfehler bei Schönheits-OP - Schadenersatz?

Behandlungsfehler bei Schönheits-OP - Schadenersatz?
16.01.2017378 Mal gelesen
Sie haben lange auf Ihre Schönheits-OP gespart und sich mit der Operation einen Herzenswunsch erfüllt?

Rechtsbeistand mit Erfahrung beauftragen!

Sie haben lange auf Ihre Schönheits-OP gespart und sich mit der Operation einen Herzenswunsch erfüllt? Entspricht das Ergebnis nicht Ihren Vorstellungen oder liegt ein Behandlungsfehler vor, können Sie nach der Schönheits-OP Schadenersatz fordern und Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz mit anwaltlicher Unterstützung einklagen.

Fachkundiger Rechtsanwalt vertritt Ihre Interessen bei Ärztepfusch.

Ob Ihnen nach einer missglückten Schönheits-OP Schadenersatz oder Schmerzensgeld zusteht, ist im Arzthaftungsrecht definiert und gesetzlich verankert. Als Privatperson haben Sie gegen die Versicherer der Ärzteschaft allerdings keine Chance, Ihr Recht durchzusetzen und dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus einen Behandlungsfehler, eine falsche Diagnose oder einen nicht lege artis durchgeführten Eingriff nachzuweisen. Um nach einer missglückten Schönheits-OP Schmerzensgeld und Schadenersatz zu bekommen, ist ein fachlich versierter Rechtsbeistand mit langjähriger Erfahrung im Arzthaftungsrecht notwendig. Ich vertrete Ihre Interessen und sorge dafür, dass Sie nicht nur Recht haben, sondern durch eine außergerichtliche Einigung oder eine gerichtliche Klage zu Ihrem Recht kommen. Es gibt verschiedene Gründe, die Sie zur Einforderung von Schmerzensgeld oder Schadenersatz berechtigen. So Ihnen ein kausaler Schaden entstanden ist, weil Sie falsch oder nicht ausreichend aufgeklärt worden sind oder dem behandelnden Arzt ein Kunstfehler unterlaufen ist, unterstützen wir Sie nach der Schönheits-OP, Schadenersatz und Schmerzensgeld zu bekommen und Ihr Recht einzufordern. Dabei machen wir nicht nur bereits entstandene Ansprüche geltend, sondern sichern Sie auch für den Fall der Entstehung künftiger Ansprüche ab (Verdienstausfallschäden, Haushaltsführungsschäden, Medikamentenzuzahlungen, Fahrtkosten für Fahrten zu Nachbehandlungen etc.). Ich berate Sie mit Kompetenz und Professionalität zur Arzthaftung und vertrete Sie zielorientiert, wenn Sie nach einer Schönheits-OP Schmerzensgeld und Schadenersatz einklagen und vor Gericht durchsetzen möchten.

Fehldiagnosen und Behandlungsfehler müssen Sie nicht akzeptieren

Kein Arzt wird einen Behandlungsfehler zugeben und Ihnen als Patient einen Kunstfehler oder eine fehlerhafte Diagnose eingestehen. Um Schadenersatz und Schmerzensgeld zu erhalten, sollten Sie auf rechtliche Unterstützung vertrauen und einen Fachanwalt mit der Einforderung Ihrer Entschädigung beauftragen. In meiner Kanzlei erfahren Sie in der Erstberatung, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie mit meiner Unterstützung am besten vorgehen. Auch wenn der Arzt gesetzlich verpflichtet ist, nach einer missglückten Schönheits-OP Schadenersatz zu zahlen, wird der in der Regel hinter dem Arzt stehende Haftpflichtversicherer einen Anspruch zurückweisen. In Ihrem Auftrag setze ich Ihr Recht durch und übernehme die Korrespondenz mit dem Arzt, dem Krankenhaus bzw. dem Haftpflichtversicherer.


Weitere Informationen finden Sie auch hier http://rechtsanwaelte-fuer-arzthaftungsrecht.de/schoenheits-op-schadenersatz/