Zum 1. Januar 2017 wird es im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes einige Neuerungen in Bezug auf Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Richtgrößenprüfungen geben. Die Neuerung soll unter anderem die allgemein als ungerecht und zunehmend existenzgefährdende Natur der Wirtschaftlichkeitsprüfungen abmildern.
Weiterhin Bestand haben die Regelungen, dass bei einer Überschreitung von 15 % eine Beratung stattfindet und erst bei einer Überschreitung von mehr als 25 % ein Regressanspruch im Raum steht. Daran soll sich auch 2017 nichts ändern. Wichtigste Änderung ist die regionalen Zuständigkeit für Prüfungen, die sich allerdings an strenge Vorgaben der Krankenkassenverbände und Ärztekammern halten müssen. Kritiker befürchten, dass von der beabsichtigten Stärkung des Grundsatzes "Beratung vor Regress" nicht viel übrigbleibt und auch eine Vereinheitlichung der Anerkennung von Praxisbesonderheiten nicht umgesetzt werden wird.
Steuerberater Jörg Treppner ist Fachberater im Gesundheitswesen und als Partner von AJT Neuss insbesondere für die Steuerberatung und Wirtschaftlichkeitsberatung von Medizinern, Therapeuten sowie vergleichbarer Einrichtungen wie zum Beispiel MVZ GmbHs zuständig. Treppner hat sich intensiv mit dem Thema Wirtschaftlichkeitsprüfung auseinandergesetzt und steht Vertretern von Heilberufen in Bezug auf die Neuerungen in 2017 gern als Ansprechpartner zur Verfügung. Auch eine Beratung vor Ort in der Praxis ist möglich.
Treppner arbeitet als Steuerberater in Partnerschaftsgesellschaften mit Rechtsanwälten und kann daher als Partner von AJT Neuss neben steuerberatenden Tätigkeiten auch Rechtsdienstleistungen anbieten. Ansprechpartner - weil fokussiert auf die Betreuung von Heilberufen - ist Rechtsanwalt Jens Schulte-Bromby.
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