Jameda Bewertung – Hilfe bei einer negativen Jameda Bewertung

Jameda Bewertung – Hilfe bei einer negativen Jameda Bewertung
13.10.2014414 Mal gelesen
Sie sind Arzt und wurden auf dem Jameda-Bewertungsportal im Internet von einem Patienten oder Konkurrenten schlecht bewertet? Sie fragen sich nun, was Sie gegen diese schlechte Online-Bewertung tun können? Dann lesen Sie weiter!  

Bewertungen auf Jameda sind teilweise rechtswidrig

Heutzutage können "Hinz und Kunz" ihre geschätzte Meinung im Internet kundtun und alles und jeden bewerten. Da der deutsche Bundesgerichtshof ein treuer Freund von Bewertungsportalen ist, müssen Ärzte Bewertungen auf Jameda grundsätzlich über sich ergehen lassen.

Die Bundesrichter sowie der deutsche Gesetzgeber haben den Weg für Denunzierungen, Diffamierungen und Rufmord im Internet auch dadurch geebnet, dass Bewertungen im Internet auf Jameda auch stets anonym bleiben dürfen.

Kritische Äußerungen über Ärzte, die keine falschen Sachbehauptungen und keine verletzende Schmähkritik enthalten, sind vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Neider, Konkurrenten oder anders Unzufriedene handelt.

Unzulässig sind Meinungsäußerungen, wenn sie Schmähkritik enthalten, unsachlich und diffamierend sind oder unwahre Tatsachenbehauptungen aufstellen. Bei negativen Bewertungen wird immer das Persönlichkeitsrecht des Arztes gegen das Recht auf Informationsfreiheit des Portals Jameda und seiner Nutzer gegeneinander abgewogen.

So sind Äußerungen wie "unfreundliches Personal" zulässig, hingegen "ich musste 3 Stunden warten" unzulässig.

Was tun bei einem negativen Jameda-Eintrag?

Kontaktieren Sie mich am besten sofort, um den Reputationsschaden gering zu halten. Ich prüfe die negative Bewertung auf Rechtswidrigkeit und fordere gegebenenfalls Jameda zur Löschung der negativen Bewertungen auf.

Man sollte als Arzt generell nichts selbst unternehmen, weil es immer wieder vorkommt, dass Jameda die Textbewertung der Bewertung löscht, jedoch die schlechte Notenbewertung stehen lässt. Anders sieht es aus, wenn Jameda anwaltlichen Druck bekommt. Dann verschwinden in der Regel sowohl die Note als auch der denunzierende Text (sofern rechtswidrig natürlich).

Aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht ist davon abzuraten, den Patient persönlich zu kontaktieren oder dessen Namen preis zu geben.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat viele Ärzte bei negativen Jameda Bewertungen vertreten. Er weiß, was bei Rufmord, Schmähkritik oder unwahren Tatsachenbehauptungen zu tun ist. Selbstverständlich gehört die Abwicklung über die Rechtsschutzversicherung zum Service der Anwaltskanzlei Hechler. 

Das bietet Ihnen die Anwaltskanzlei Hechler:

  • Erfahrung aus zahlreichen Arztbewertungen
  • Abwicklung mit der Rechtsschutz
  • Bundesweite Hilfe

So erreichen Sie die Anwaltskanzlei Hechler: