Jameda Bewertung löschen - Welche Rechte bestehen?

Jameda Bewertung löschen - Welche Rechte bestehen?
02.10.2014338 Mal gelesen
Sie haben einen negativen Jameda Eintrag auf Ihrem Arztprofil entdeckt und möchten diesen entfernen lassen? Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. erläutert Ihnen, welche Rechte und Möglichkeiten Sie haben.

Negativer Jameda Eintrag - Rechtsmäßig oder unzulässig?

Auch wenn man sich darüber sicherlich ärgert und die frechen Äußerungen sehr geschäftsschädigend sind: Meinungsäußerungen, sofern es sich um solche handelt, sind leider hinzunehmen. Hierunter versteht man Aussagen, in denen der Verfasser seine Meinung kundtut und die einem Beweis nicht zugänglich ist. Als zulässig hat z. B. das OLG Stuttgart folgende Aussagen bewertet:

"Auf mein Problem wurde nicht eingegangen. So schnell war ich noch NIE aus einer Praxis raus."

"NICHT zu empfehlen"

"Leider nicht wirklich kompetent"

"Meine Beschwerden sind leider nicht vollständig weg, von daher werde ich einfach wieder den Weg nach ... auf mich nehmen, denn dort weiß ich, dass ich erstens eine Ärztin habe, welche sich Zeit für mich nimmt und zweitens ist die fachliche Kompetenz gegeben, ohne dass der Patient erst erzählen muss, was andere Ärzte für Methoden anwenden."

Für manche schwer zu glauben, aber derartige Unverschämtheiten sind in Deutschland tatsächlich zulässig.

Unzulässige Äußerungen auf Jameda müssen gelöscht werden

Dagegen sind strafbare Texte sofort zu löschen, wie übliche Nachreden, Verleumdungen oder Beleidigungen. 

Dasselbe gilt für unwahre Tatsachenbehauptungen wie z. B. "in den Behandlungsräumen liegen Patientenakten offen herum". Unwahre Tatsachenbehauptungen sind nicht mehr von der Meinungsfreiheit erfasst und sind rechtswidrig. 

Sofern diese falschen Tatsachenbehauptungen auch noch ehrenrührig sind, sind sie sogar als üble Nachrede oder Verleumdung strafbar.

Was, wenn der Verfasser der Bewertung gar kein Patient war?

Da der Bundesgerichtshof ein ausgesprochener Freund von Bewertungsportalen ist, steht dem Arzt weder eine Löschung aus dem Portal zu, noch hat er das Recht, die Personalien des Bewerters vom Portal heraus zu verlangen.

Des Weiteren obliegt es dem Arzt zu beweisen, dass der Bewerter gar kein Patient war. Dieser Beweis wird sich in der Regel nicht führen lassen.

Was tun bei einem unliebsamen Eintrag auf Jameda?

Bei rechtswidrigen Einträgen kann man gegen den Portalbetreiber vorgehen und die Löschung verlangen.

Allerdings sollte sich ein Arzt niemals selbst an das Portal wenden. Oft löschen die Portale wie Jameda nur die Texte und lassen die Noten stehen, wenn Ärzte selbst das Portal kontaktieren, was eher kontraproduktiv ist. Auch bieten kostenpflichtige Mitgliedschaften bei Bewertungsportalen keinen Vorteil im Hinblick auf die Entfernungsmöglichkeit von Negativbewertungen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat viele Ärzte gegen Jameda vertreten. Er weiß, was bei Rufmord, Schmähkritik oder unwahren Tatsachenbehauptungen zu tun ist. Selbstverständlich gehört die Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung zum Service der Anwaltskanzlei Hechler.

Das bietet Ihnen die Anwaltskanzlei Hechler:

  • Erfahrung aus zahlreichen Arztbewertungen
  • Abwicklung mit der Rechtsschutz
  • Bundesweite Hilfe

So erreichen Sie die Anwaltskanzlei Hechler: