Warum Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht nicht erst im Alter ein Thema sein sollten

Gesundheit Arzthaftung
30.05.2014333 Mal gelesen
Bisher wird das Thema Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht eher von den älteren Mitbürgern behandelt, jüngere Personen befassen sich damit in der Regel nicht.
 

Aufgrund unserer Gesetzeslage sollte sich aber jeder überlegen, ob er nicht auch schon in jungen Jahren entsprechende Vollmachten seinen Angehörigen ausstellen möchte:

Unsere aktuelle Gesetzeslage verlangt nämlich von den Ärzten, dass sie alles Mögliche zur Lebenserhaltung ihrer Patienten unternehmen. Die Ärzte dürfen nicht die Maschinen zur künstlichen Ernährung oder Beatmung zum Zwecke der Lebensverlängerung abschalten. Sie müssen den Patienten am Leben erhalten, auch wenn er unheilbar krank ist, keine vernünftige Aussicht auf seine Gesundung besteht und aufgrund eines Dauerschadens oder Abbauprozesses des Gehirns (durch unmittelbare Gehirnschädigung, wie z.B. durch Unfall, Schlaganfall, oder Entzündungen sowie mittelbare Gehirnschädigungen, wie z.B. nach Schock, Lungenversagen) keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins besteht. Auch dann nicht, wenn der Ehepartner oder die Familienangehörigen es wünschen, dass die Maschinen abgeschaltet werden.

Liegt keine Patientenverfügung vor, muss das Leben mit allen Mitteln erhalten werden. Das kann zu verheerenden Folgen führen, die weder von dem Patienten selbst noch von seiner Familie gewünscht sind. Die Patientenverfügung enthält Wünsche zur medizinischen Behandlung für den Fall, dass ein Zustand der Entscheidungsunfähigkeit, etwa aufgrund von Bewusstlosigkeit vorliegt.

Mir ist ein extremer Fall bekannt, in welchem eine 50-jährige Mutter einen Verkehrsunfall hatte und in ein dauerhaftes Koma gefallen ist. Sie hinterließ einen 10-jährigen Sohn und ihre Eltern. Die Patientin hat keine Patientenverfügung getroffen und liegt inzwischen seit Jahren dauerhaft in einem Pflegeheim. Die Ärzte gehen nicht davon aus, dass sie jemals wieder aus dem Koma erwachen wird. Um das Pflegheim zu finanzieren, müssen ihre Eltern nun ihr Haus verkaufen und mit dem Sohn in eine kleine Mietwohnung einziehen. Die Familie besucht ihr Tochter bzw. Mutter seit Jahren jeden Sonntag im Pflegeheim ohne Aussicht, dass sich die Situation in absehbarer Zeit ändert.

Jeder Erwachsene sollte sich rechtzeitig überlegen, ob er entsprechende Vorsorge für einen solchen Fall treffen möchte, unabhängig vom Alter.

Es empfiehlt sich, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren und  notariell beurkunden zu lassen. Der Bevollmächtigte ist dann in der Lage, den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen gegenüber den Ärzten durchzusetzen.

Der Notar sorgt für rechtssichere Formulierungen und berät über die Tragweite und den Vertrauenscharakter der Vorsorgevollmacht. Er schützt vor inhaltlich fehlerhaften bzw. ungenau abgefassten Vollmachten. Der Notar wird die Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister registrieren. Die Daten des Registers können von Krankenhäusern und Betreuungsgerichten eingesehen werden. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass dem in der Patientenverfügung ausgedrückten Willen Geltung verschafft wird. Der Notar kann auch bezeugen, dass der Patient bei Beurkundung geschäftsfähig war und die Urkunde seinem Willen entspricht.

In der Praxis der Krankenhäuser finden Notarielle Patientenverfügungen eine hohe Akzeptanz und bei Notfällen wird zuerst geprüft, ob eine Patientenverfügung vorliegt, gegebenenfalls werden die dort hinterlegten Daten der Bevollmächtigten genutzt und die Bevollmächtigten schnell informiert.