Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung: Filmwerk "Na Igre 2" namens der Firma Russkoe Stschaste Houm Video GmbH , Moskau

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
18.08.20101073 Mal gelesen
Rechtsanwältin Doreen Kruse, Dortmund mahnte kürzlich im Namen der Firma Russkoe Stschaste Houm Video (GmbH nach russischem Recht), Moskau wegen angeblicher unerlaubter Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ab. Dem von uns beratenen Betroffenen wird vorgeworfen, das Filmwerkerk "Na Igre 2" auf auf einem sog. Peer-2-Peer Netzwerk (Tauschbörse) zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt zu haben. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 980,- für entstandene Kosten und Schadensersatz, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen

Der Vorwurf derartiger Urheberrechtsverletzungen sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Es empfiehlt sich aber in den meisten Fällen nicht, voreilig eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

Die gesetzten Fristen sollten Sie aber in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten.

Lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten und Ihren individuellen Fall überprüfen. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen.

Wir beraten insoweit gerne zu fairen Konditionen, bundesweit.
Rufen Sie uns einfach  an oder senden Sie uns die Abmahnungsunterlagen per E-Mail oder Telefax. Wir unterbreiten Ihnen sodann ein unverbindliches Angebot. Erst wenn sie damit einverstanden sind und uns einen Auftrag erteilen, fällt ein Beratungshonorar an.
Weitere Informationen zum Filsharing erhalten Sie auch auf unseren Internetseiten www.abgemahntworden.de