Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung: Musikwerk "Ian Carey - Get Shaky auf Bravo Hits 68 " für die Firma Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
12.08.2010887 Mal gelesen
Rechtsanwälte Kornmeier und Partner aus Frankfurt/Main mahnen zur Zeit im Namen der Firma Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH wegen angeblicher unerlaubter Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ab. Dem von uns beratenen Betroffenen wird vorgeworfen, das Musikwerk "Get Shaky" des Künstlers Ian Carey" auf auf einem sog. Peer-2-Peer Netzwerk (Tauschbörse) zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt zu haben. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 450,- für entstandene Kosten und Schadensersatz, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.



Der Vorwurf derartiger Urheberrechtsverletzungen sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Es empfiehlt sich aber in den meisten Fällen nicht, voreilig eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

Die gesetzten Fristen sollten Sie aber in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten.

Lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten und Ihren individuellen Fall überprüfen. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen.

Wir beraten insoweit gerne zu fairen Konditionen, bundesweit.
Rufen Sie uns einfach  an oder senden Sie uns die Abmahnungsunterlagen per E-Mail oder Telefax. Wir unterbreiten Ihnen sodann ein unverbindliches Angebot.

Erst wenn sie damit einverstanden sind und uns einen Auftrag erteilen, fällt ein Beratungshonorar an.

Weitere Informationen zum Filsharing erhalten Sie auch auf unseren Internetseiten www.abgemahntworden.de