Der Vorwurf derartiger Urheberrechtsverletzungen sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Es empfiehlt sich aber in den meisten Fällen nicht, voreilig eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.
Die gesetzten Fristen sollten Sie aber in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten.
Lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten und Ihren individuellen Fall überprüfen. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen, die sich lohnen.
Wir beraten insoweit gerne zu fairen Konditionen, bundesweit.
Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns die Abmahnungsunterlagen per E-Mail oder Telefax. Wir unterbreiten Ihnen sodann ein unverbindliches Angebot.
Erst wenn sie damit einverstanden sind und uns einen Auftrag erteilen fällt hier ein Beratungshonorar an.
Weitere Informationen zum Filsharing erhalten Sie auch auf unseren Internetseiten www.abgemahntworden.de