Abmahnung Urheberrechtsverletzung Hörbuch "Die drei ??? und das versunkene Dorf (Folge 136)" für Sony Music Entertainment Germany GmbH

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
22.06.20101069 Mal gelesen
Waldorf Rechtsanwälte mahnen im Namen der Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen angeblicher unerlaubter Verwertung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ab. Dem von uns beratenen Betroffenen wird vorgeworfen, das Hörbuch "Die drei ??? und das versunkene Dorf (Folge 136)" auf einer Internettauschbörse zum elektronischen Abruf bereit gehalten zu haben. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 506,00 sowie pauschaler Schadensersatz von EUR 350,- - insgesamt EUR 856,00 um die Angelegenheit vorgerichtlich zu beenden.



Der Vorwurf derartiger Urheberrechtsverletzungen sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Es empfiehlt sich aber in den meisten Fällen nicht, voreilig eine vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

Die gesetzten Fristen sollten Sie aber in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten.

Lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten und Ihren Fall überprüfen. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen, die sich lohnen.

Wir beraten insoweit gerne zu fairen Konditionen, bundesweit.