Der Vorwurf von Urheberrechtsverletzungen sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Es empfiehlt sich aber in den meisten Fällen nicht, voreilig eine vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.
Die gesetzten Fristen sollten Sie aber in keinem Fall verstreichen lassen. Lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten und den Fall überprüfen. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen, die sich lohnen.
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