Abmahnungen der Kanzlei Waldorf für Sony wegen Urheberrechtsverletzungen in Sachen Whitney Houston

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
22.01.2010938 Mal gelesen

Die Kanzlei Waldorf aus München mahnt zur Zeit im Auftrag der Sony Music Entertainment GmbH ab.

Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (peer to peer). Gegenstand der Abmahnung der Kanzlei Waldorf sind Werke und Werkzusammenstellungen von Whitney Houston, u.a. das Album "I Look To You".

 

Verlangt wird von den Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und eines pauschalen Schadenersatzes. Im Falle des Albums beträgt die Forderung insgesamt 856,00 EUR.

 

Behauptet wird, dass das Album über den Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten wurde. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Sony Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens habe und auf § 97 UrhG verwiesen.

 

Die Unterlassungserklärung  sollte ohne fachkundige anwaltliche Beratung nicht unterschrieben werden, ebenso nicht entsprechende Verpflichtungserklärungen. Die vorgegebenen Erklärungen gehen fast immer über das hinaus, was der Abmahner verlangen kann. Eine Erklärung ist daher unter fachkundigem Rat zu modifizieren.  Insbesondere wird hier das gesamte Repertoire von Sony einbezogen, was weit über die Verletzungshandlung heraus geht.

 

Weiterhin sind die von den Kollegen verlangten Schadenersatzforderungen oftmals nicht oder nicht in der verlangten Höhe zu zahlen. Insbesondere stellt sich stets die Frage, warum der Anschlussinhaber, der nicht selbst die Rechte Dritter schuldhaft verletzt hat,  Schadenersatz zu leisten haben soll. Ob der Anschlussinhaber nach § 97 UrhG aus Schadenersatz haftet, ist daher jeweils sorgfältig zu prüfen. Daraus folgt auch, dass eine Pauschale, wie sie hier verlangt wird, meist unberechtigt ist.

  

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, stehen wir Ihnen gerne für eine Beratung bzw. für die Vertretung zur Verfügung, die zum Ziel hat, dass Sie keinerlei Zahlungen an die Gegenseite leisten müssen.