Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber Sharehostern

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
30.10.20091150 Mal gelesen

Im Schutze einer vermeintlichen Anonymität werden im Internet massenhaft urheberrechtlich geschützter Musikdateien und Programme unrechtmäßig verbreitet. In letzter Zeit erfreuen sich insbesondere sogenannte Sharehoster wachsender Beliebtheit. Diese Dienstleister stellen große Mengen an kostengünstigem oder kostenfreien Onlinespeicherplatz zur Verfügung, auf den Nutzer Daten hochladen können. Oftmals werden die Download-Links dann im Internet verbreitet und die Daten so einer praktisch unbegrenzt großen Anzahl Dritter abrufbar gemacht.

Die Identität Uploaders, also desjenigen, der die Dateien zum Sharehoster hochgeladen hat, ist für Außenstehende nicht ersichtlich. Allenfalls ist sie dem Sharehoster bekannt, sofern der Upload nach Eingabe eines personalisierten Logins erfolgt ist, wie dies bei Bezahl-Accounts der Fall ist. Juristisch umstritten ist jedoch, wann Sharehoster die Identität des Uploaders offenlegen müssen.

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