Kanzlei Waldorf Frommer schockt Internetnutzer

Kanzlei Waldorf Frommer schockt Internetnutzer
03.12.2016205 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer hat tausende Abmahnungen, unter anderem auch bezüglich des Films "Batman vs. Superman" versendet und verlangt dabei hohe Schadensersatzzahlungen. Unser Team von abmahnhelfer.de zeigt Ihnen auf, wie Sie diese Forderungen umgehen können!

"Batman vs. Superman" Gegenstand von Abmahnungen 

Der aus den Vereinigten Staaten stammende Film "Batman vs. Superman" wurde in der Vergangenheit Gegenstand von Abmahnungen. Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt dabei im Namen von Warner Bros. Television Schreiben, in denen sie den Betroffenen auf die Verletzung von Urheberrechten aufmerksam macht. In Folge dessen erhebt die Kanzlei eine Forderung in Höhe von 915,00 €. Außerdem wird der Adressat des Schreibens dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Inhalt von "Batman vs. Superman"

Bei dem Film handelt es sich um einen U.S.- amerikanischen Actionfilm, in welchem zwei Wesen des zerstörten Planeten Krypton im Finale von "Man Of Steel" Zerstörung auf die Erde brachten. Dabei handelt es sich um die Kontrahenten Superman und General Zod. Der böse Zod wurde geschlagen und der Mann aus Stahl wird fortan entweder als Gott verehrt oder - ob seiner Macht - als Bedrohung für die Menschheit verdammt. Bruce Wayne alias Batman hat sich klar auf die Seite derjenigen geschlagen, die Superman gebändigt wissen wollen. Doch während Bat- und Superman aufeinander fokussiert sind, taucht eine neue Bedrohung auf, die beide zusammenschweißen könnte und an der das junge Unternehmer-Genie Lex Luthor alles andere als unschuldig ist. Folglich ist es an der Zeit, dass sich die Mitglieder der Heldengruppe Justice League formieren. 

Grund der Abmahnungen

Grund für die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Fromm ist die angebliche Verletzung der Urheberrechte von Warner Bros. Television. Internetnutzer werden von der Kanzlei dafür beschuldigt, Filme im Internet für andere Nutzer bereitgestellt zu haben, was auch als Filesharing bezeichnet wird.

Wie sollte man auf die Abmahnung reagieren?

Die erste Regel nach dem Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer lautet: ruhig bleiben! Unter keinen Umständen sollte die von der Kanzlei beigelegte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Ebenso sollte von der Überweisung des ausstehende Betrages abgesehen werden. Ob im Endeffekt gezahlt werden muss oder nicht, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich nicht pauschalisieren. Verschiedene Faktoren haben Einfluss auf den Ausgang des Sachverhalts.

Folgendes Schema ist festzuhalten:

  • Nicht voreilig zahlen!
  • Nichts unterschreiben!
  • Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  • Rechtsanwalt konsultieren!
  • Frist wahren!

Unsere Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet für alle Betroffenen, die aufgrund einer angeblichen Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, eine kostenlose Erstberatung an! Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch 49 30 965 35 855 kümmern wir uns um Ihr individuelles Anliegen!