WALDORF FROMMER: Verfahren vor dem LG München I – Zahlung von EUR 5.200,00 nach unlizenzierter gewerblicher Nutzung zweier Fotografien

WALDORF FROMMER: Verfahren vor dem LG München I – Zahlung von EUR 5.200,00 nach unlizenzierter gewerblicher Nutzung zweier Fotografien
17.05.2016217 Mal gelesen
Gegenstand des Verfahrens: Illegale Nutzung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials

Landgericht München I vom 14.07.2015, Az. 37 O 1644/15

Die Beklagten wurden wegen der unlizenzierten Nutzung zweier Fotografien im Internet nach vorangegangener Abmahnung vor dem Landgericht München I wegen Unterlassung, Auskunftserteilung, Feststellung der Schadenersatzverpflichtung und Kostenerstattung in Anspruch genommen.

Das Gericht setzte daraufhin den Streitwert antragsgemäß auf EUR 22.100,00 fest und forderte die Beklagten auf, einen Rechtsanwalt zum Prozessbevollmächtigten zu bestellen, falls sie sich gegen die Klage verteidigen wollten.

Der von den Beklagten mandatierte Anwalt suchte nach einer Prüfung der rechtlichen Situation zur Vermeidung weiterer Kosten das Gespräch mit der Klägerin, um eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits zu erreichen.

Die Beklagten verpflichteten sich daraufhin gegenüber der Klägerin zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von EUR 5.200,00 als Ersatz des Lizenzschadens sowie der vorprozessualen Rechtsanwaltskosten sowie Übernahme von Verfahrenskosten, die sich nach Festsetzung durch das Gericht auf EUR 2.361,00 EUR beliefen.


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