Jedes Foto ist gemäß § 72 UrhG geschützt. Rechteinhaber sind entweder die entsprechenden Fotografen oder Unternehmen bzw. Personen, die die ausschließlichen Rechte durch entsprechende Verträge erworben haben.
Wer fremde Fotografien ohne entsprechende Erlaubnis des Rechteinhabers einsetzt, begeht eine ernstzunehmende Urheberrechtsverletzung. Das gleiche gilt für den Bezug von Bildern aus Bilddatenbanken, wenn das Bild später entgegen der vereinbarten Nutzungsbedingungen verwendet wird.
Da Fotografen auf den Schutz ihrer kreativen Schöpfung angewiesen sind und Urheberechtsverletzungen ein ernsthaftes Problem darstellen, ist es prinzipiell jedem Rechteinhaber anzuraten, Bilderklau konsequent zu verfolgen. Eine Urheberrechtsverletzung ist keine Bagatelle, sondern gem. §§ 105 ff UrhG sogar mit einer Haftstrafe bedroht.
Sind auch Sie von Bilderklau betroffen? Dann melden Sie sich in unserer Kanzlei!
Wir vertreten Fotografen in sämtlichen urheberrechtlichen Angelegenheiten. Unsere spezialisierten Anwälte werden Ihre Ansprüche auf Beseitigung und künftige Unterlassung der rechtswidrigen Bildnutzung für Sie geltend machen. Außerdem fordern wir den Abgemahnten auf, Schadenersatz und den Ersatz der Rechtsanwaltskosten zu zahlen.
Sollte kein Vergleich erzielt werden, vertreten wir Sie selbstverständlich auch gerichtlich!
Scheuen Sie nicht, uns auch am Wochenende und an den Feiertagen zu kontaktieren.
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Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.