Notruf Abmahnung: Neue Waldorf Frommer-Abmahnwelle wegen Magic Mike XXL

Notruf Abmahnung: Neue Waldorf Frommer-Abmahnwelle wegen Magic Mike XXL
14.12.2015997 Mal gelesen
Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten? Derzeit wird das widerrechtliche Hochladen und öffentliche Bereitstellen des Films "Magic Mike XXL" auf diversen Online-Tauschbörsen abgemahnt. Unser Tipp: Bewahren Sie zunächst einmal Ruhe und melden Sie sich in unserer Kanzlei!

Noch immer verschickt die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer im Auftrag namhafter Rechteinhaber der Film-, Musik- und Softwareindustrie Abmahnschreiben an diverse Internet-Anschlussinhaber wegen des Uploads geschützter Dateien auf Filesharing-Börsen wie eMule, BitTorrent oder Popcorn Time. Momentan sind u.a. auch Abmahnungen im Umlauf, die den Film "Magic Mike XXL" aus dem Jahre 2015 betreffen. Die Rechte liegen in diesem Fall bei der Warner Bros. Entertainment GmbH.

Wegen einer mutmaßlich begangenen Urheberrechtsverletzung werden nun Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Abgemahnten geltend gemacht. In den aktuellen Abmahnungen wird zur Zahlung eines Pauschalbetrages aufgefordert. Dem Abmahnschreiben ist außerdem eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die innerhalb einer knapp bemessenen Frist unterschrieben und an Waldorf Frommer zurückgeschickt werden soll.

Unser Tipp: Wenn auch Sie eine Waldorf Frommer-Abmahnung erhalten haben, bleiben Sie zunächst einmal ruhig und lassen Sie sich nicht zu überstürzten Handlungen hinreißen. Unterschreiben Sie auf keinen Fall die strafbewehrte Unterlassungserklärung - mit dieser binden Sie sich lebenslang mit teils hohen finanziellen Risiken! Zahlen Sie auch vorerst nichts an Waldorf Frommer und melden Sie sich weder mündlich noch schriftlich bei der Gegenseite. Kontaktieren Sie stattdessen einen auf Abmahnungen spezialisierten Anwalt!

Wichtig: Halten Sie sich auf jeden Fall an die von Waldorf Frommer gesetzte Frist!

Zunächst einmal sollte ermittelt werden, ob in Ihrem Falle eine sogenannte Täter- oder Störerhaftung vorliegt. Immer dann, wenn Ihr Anschluss auch von anderen Personen verwendet wird, bestehen in der Regel gute Verteidigungschancen. Als Internet-Anschlussinhaber haften Sie nicht zwangsläufig auch für Urheberrechtsverletzungen durch Dritte. Hier gilt es vor allem herauszufinden, wer zum Zeitpunkt des vorgeworfenen Filesharings Zugriff auf Ihr WLAN hatte.

Aber auch, wenn Sie tatsächlich persönlich für das Filesharing auf einer Online-Börse verantwortlich sind, können die von Waldorf Frommer gestellten Forderungen in aller Regel mit anwaltlicher Hilfe reduziert werden. Es lohnt sich daher fast immer, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen!

Kontaktieren Sie uns - rund um die Uhr!

Das Team von JusDirekt überprüft für Sie, inwieweit die Abmahnung gegen Sie überhaupt berechtigt ist und berät Sie kompetent zu Ihren Möglichkeiten. Wir sind immer für Sie da - auch an Wochenenden und Feiertagen.

Ihre Direktdurchwahl bei Waldorf Frommer-Abmahnungen: 089 / 37 41 85 32

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Unter http://www.waldorf-frommer-abmahnhilfe.de/ finden Sie viele nützliche Tipps und Tricks zu Waldorf Frommer Abmahnungen!

Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.