Notruf Abmahnung: FPS-Rechtsanwälte verschicken Berechtigungsanfragen wegen mutmaßlich illegaler Unternehmenssoftware

Notruf Abmahnung: FPS-Rechtsanwälte verschicken Berechtigungsanfragen wegen mutmaßlich illegaler Unternehmenssoftware
07.12.2015179 Mal gelesen
Derzeit sind Berechtigungsanfragen von FPS im Umlauf, die sinngemäß besagen, dass man fundierte Hinweise habe, dass in der betroffenen Firma gefälschte Softwarelizenzen von Microsoft eingesetzt würden. Haben Sie ein derartiges Schreiben erhalten, kontaktieren Sie umgehend einen erfahrenen Anwalt!

Immer wieder verschickt die Rechtsanwaltskanzlei FPS im Auftrag der Microsoft Corporation Abmahnschreiben an diverse Online-Händler wegen des Handels mit Lizenzschlüsseln oder mit angeblich gefälschten Echtheitszertifikaten.

Im Zuge dieser Abmahnungen werden regelmäßig auch Auskünfte darüber verlangt, wer beispielsweise derartige Produkte gekauft hat. So gelangen FPS und Microsoft in den Besitz jeder Menge Daten von Unternehmen und Personen, die mutmaßlich rechtswidrige Software einsetzen - unter Umständen auch an Ihre Daten.

In der Folge erhalten Sie möglicherweise eine sogenannte Berechtigungsanfrage, in der Sie zu einer Stellungnahme aufgefordert werden. Es werden zwar noch keine Kosten von Ihnen verlangt, wohl aber eine detaillierte Auskunft.

Unser Tipp: Seien Sie vorsichtig mit der Herausgabe von Informationen! Meist dienen diese als Basis für die Berechnung von Folgekosten. In einigen unserer Fälle wurden in der Folge teils Rechnungen auf der Basis von 200.000 Euro gestellt! Lassen Sie sich daher nicht zu voreiligen Handlungen verleiten und treten Sie weder mündlich noch schriftlich in Kontakt mit der Kanzlei FPS.

Berechtigungsanfragen werden insbesondere dann verschickt, wenn der Schutzrechtsinhaber selbst noch nicht fest vom Vorliegen einer Schutzrechtsverletzung überzeugt ist! Es handelt sich hier also lediglich um den Versuch, Informationen von Ihnen zu bekommen.

Dennoch müssen Sie aufpassen: Unter Umständen kann gegen Sie eine einstweilige Verfügung verhängt werden, in deren Zuge auch Firmencomputer beschlagnahmt werden können. Melden Sie sich daher umgehend bei uns, damit wir ggf. entsprechende Schutzmaßnahmen einleiten können!

Wie kann unsere Kanzlei Ihnen helfen?

Sollten auch Sie eine Berechtigungsanfrage von FPS bekommen haben, melden Sie sich umgehend bei uns! Unsere Anwälte besprechen mit Ihnen Ihren individuellen Fall und beraten Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten. Zögern Sie nicht, uns auch am Wochenende oder an den Feiertagen zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen weiter!

Ihre Direktdurchwahl bei Berechtigungsanfragen: 089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

office@jusdirekt.com - www.JusDirekt.com

Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.