Notruf Abmahnung: FPS-Abmahnungen wegen verkaufter Lizenzschlüssel zur Freischaltung von Microsoft-Produkten

Notruf Abmahnung: FPS-Abmahnungen wegen verkaufter Lizenzschlüssel zur Freischaltung von Microsoft-Produkten
05.12.2015148 Mal gelesen
Aktuell verschickt FPS Abmahnungen an Internet-Händler wegen des Verkaufs von Lizenzschlüsseln, die zur Freischaltung von Test- in Vollversionen verschiedener Microsoft-Produkte verwendet werden können. Laut Microsoft ist dies eine ernstzunehmende Urheber- und Markenrechtsverletzung!

Die Produkt-Keys stammen meist aus China, von wo aus Zwischenhändler die Lizenzschlüssel per E-Mail an europäische Online-Händler schicken. Bei uns werden die Produkt-Keys dann häufig bei eBay oder auch unter der Hand verkauft. Microsoft hält diesen Handel für rechtswidrig!

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung von Microsoft bekommen haben, bewahren Sie zunächst einmal Ruhe und lassen Sie sich nicht zu vorschnellen Handlungen hinreißen. Kontaktieren Sie uns stattdessen schnellstmöglich in unserer Kanzlei: Wir führen bereits eine Vielzahl derartiger Mandate!

Den aktuellen Abmahnschreiben von FPS liegen meist Streitwerte von bis zu 250.000 € zugrunde. Das führt zu einem empfindlich hohen Kostenrisiko für die abgemahnten Händler. Allerdings sollten Sie wissen: Die verkauften Lizenzschlüssel stammen von Microsoft selbst. Es handelt sich hierbei nicht um Fälschungen sondern um Originale, die einst Bestandteil offiziell verkaufter Softwareprodukte waren.

Ob die Zerlegung eines Softwareprodukts in dessen einzelne Bestandteile und der anschließende Verkauf separater Teile tatsächlich rechtswidrig sind, bleibt vorerst abzuwarten.

Unsere Rechtstipps bei einer FPS-Abmahnung:

  • Treten Sie weder mündlich noch schriftlich in Kontakt mit der Kanzlei FPS - jede Information kann später gegen Sie verwendet werden
  • Unterschreiben Sie auf keinen Fall die beiliegende Unterlassungserklärung
  • Vorsicht ist mit vor allem mit dem sogenannten Auskunftverlangen geboten! Geben Sie keine Informationen preis - ohne Rücksprache mit einem erfahrenen Anwalt!
  • Zahlen Sie nichts an FPS ohne den zugrunde liegenden Streitwert prüfen zu lassen
  • Lassen Sie keine Fristen verstreichen, sondern holen Sie sich vor Fristablauf Hilfe von einem spezialisierten Anwalt

Was kann unsere Kanzlei tun, wenn Sie eine FPS-Abmahnung erhalten haben?

Da die Rechtslage schwierig und umstritten ist, kommt es sehr auf den konkreten Einzelfall an. Unsere auf FPS-Abmahnungen spezialisierten Anwälte besprechen mit Ihnen Ihren ganz persönlichen Fall und beraten Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Wir sind rund um die Uhr für Sie da - auch an Wochenenden und Feiertagen!

Ihre Direktdurchwahl bei Abmahnungen: 089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

office@jusdirekt.com - www.JusDirekt.com

Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.