FPS-Berechtigungsanfragen wegen vermuteter Nutzung illegaler Software auf Firmencomputern

04.12.2015 186 Mal gelesen
Derzeit sind Berechtigungsanfragen von FPS im Umlauf, in denen sinngemäß steht, dass man fundierte Indizien dafür habe, dass gefälschte Softwarelizenzen auf Firmencomputern eingesetzt würden. Wenn auch Sie betroffen sind, melden Sie sich schnellstmöglich bei einem erfahrenen Anwalt.

Worum geht es hier eigentlich?

Die Rechtsanwaltskanzlei FPS ist bekannt für Ihre Abmahnschreiben im Auftrag von Microsoft, die an diverse Online-Händler wegen des Handels mit Lizenzschlüsseln oder angeblich gefälschten Echtheitszertifikaten verschickt werden. Im Rahmen dieser Abmahnungen werden immer auch Auskünfte verlangt, die unter anderem die Käufer derartiger Produkte betreffen. So gelangen FPS und Microsoft an Daten über Firmen und Personen, die nach der Rechtsauffassung von Microsoft rechtswidrig Software einsetzen. Unter Umständen gelangen Sie so auch an Ihre Daten.

Die Folge: Ihnen flattert eine sogenannte Berechtigungsanfrage in den Briefkasten. In dieser werden zwar zunächst noch keine Kosten verlangt, wohl aber eine Auskunft.

Unsere Empfehlung: Vorsicht mit derartigen Auskunftverlangen! Diese dienen als Grundlage für die Berechnung möglicher Kosten. In uns vorliegenden Fällen wurden in der Folge Rechnungen auf der Basis von 200.000 Euro gestellt!

Bewahren Sie zunächst einmal Ruhe und lassen Sie sich nicht zu voreiligen Handlungen verleiten. Treten Sie nicht persönlich in Kontakt mit der Kanzlei FPS - weder mündlich noch schriftlich.

Es handelt sich hier zunächst einmal um den Versuch, Informationen von Ihnen zu bekommen. Dennoch ist Vorsicht geboten: Es droht ggf. eine einstweilige Verfügung mit der Beschlagnahmung Ihrer Firmencomputer. Darum sollten Sie von einer erfahrenen Kanzlei schnellstmöglich entsprechende Schutzmaßnahmen einleiten lassen.

Was kann JusDirekt für Sie tun?

Sollten auch Sie eine Berechtigungsanfrage von FPS bekommen haben, melden Sie sich bei uns! Unsere spezialisierten Anwälte besprechen mit Ihnen Ihren ganz persönlichen Fall und beraten Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten. Zögern Sie nicht, uns auch am Wochenende oder an den Feiertagen zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen!

Ihre Direktdurchwahl bei Abmahnungen: 089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

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Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.