Notruf Abmahnung: FPS-Abmahnungen wegen des Verkaufs von Produkt-Keys zur Freischaltung von Microsoft-Produkten

Notruf Abmahnung: FPS-Abmahnungen wegen des Verkaufs von Produkt-Keys zur Freischaltung von Microsoft-Produkten
04.12.2015152 Mal gelesen
Derzeit verschickt die Rechtsanwaltskanzlei FPS Abmahnungen an eine Reihe von Online-Händlern wegen des Verkaufs von Produkt-Keys, die zur Freischaltung diverser Microsoft-Lizenzen von Test- in Vollversionen eingesetzt werden können. Microsoft sieht darin eine Urheber- und Markenrechtsverletzung!

Besagte Produkt-Keys beschaffen sich die Händler häufig von Zwischenhändlern aus China, von wo aus die Keys per E-Mail nach Europa geschickt werden. Hierzulande werden die Produkt-Keys dann häufig bei eBay oder auch unter der Hand weiter verkauft. Microsoft hält diesen Handel für rechtswidrig!

Unser Rat: Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung von Microsoft bekommen haben, bewahren Sie zunächst einmal Ruhe und lassen Sie sich nicht zu voreiligen Handlungen verleiten. Melden Sie sich stattdessen schnellstmöglich in unserer Kanzlei! Unsere Anwälte sind auf FPS-Abmahnungen spezialisiert.

Den aktuellen Abmahnungen liegen meist Streitwerte von 250.000 € zugrunde. Das kann zu einem empfindlich hohen Kostenrisiko für die abgemahnten Händler führen!

Allerdings sollten Sie folgendes wissen: Die verkauften Produkt-Keys stammen durchaus von Microsoft selbst. Es handelt sich hierbei nicht um Fälschungen, sondern die Keys waren einst Bestandteil offiziell verkaufter Softwareprodukte.

Ob die Zerlegung eines Softwareprodukts in seine einzelnen Bestandteile und der anschließende separate Verkauf tatsächlich rechtswidrig sind, bleibt vorerst abzuwarten.

Unsere Tipps bei einer FPS-Abmahnung:

  • Treten Sie weder mündlich noch schriftlich in Kontakt mit der Kanzlei FPS - jede Information kann später gegen Sie verwendet werden
  • Unterschreiben Sie auf keinen Fall die beiliegende Unterlassungserklärung
  • Zahlen Sie nichts an FPS ohne den zugrunde liegenden Streitwert prüfen zu lassen
  • Lassen Sie keine Fristen verstreichen, sondern holen Sie sich vor Fristablauf Hilfe von einem spezialisierten Anwalt

Was kann JusDirekt für Sie tun?

Wenn auch Sie eine Abmahnung durch FPS erhalten haben, dann melden Sie sich in unserer Kanzlei: Wir führen bereits eine Vielzahl derartiger Mandate! Da die Rechtslage schwierig und umstritten ist, kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an. Unsere spezialisierten Anwälte besprechen mit Ihnen Ihren ganz persönlichen Fall und beraten Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Zögern Sie nicht, uns auch am Wochenende oder an den Feiertagen zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Ihre Direktdurchwahl bei Abmahnungen: 089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

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Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.