Notruf Abmahnung: Abmahnungen von Microsoft durch FPS wegen angeblich gefälschter Echtheitszertifikate

Notruf Abmahnung: Abmahnungen von Microsoft durch FPS wegen angeblich gefälschter Echtheitszertifikate
04.12.2015136 Mal gelesen
Der aktuelle Abmahnboom nimmt kein Ende. Weit verbreitet sind derzeit Abmahnungen der Rechtsanwälte FPS, die eBay- und andere Internet-Händler im Namen von Microsoft wegen vermeintlich gefälschter Echtheitszertifikate (Certificat of Authenticity = COA) abmahnen.

Grundsätzlich werden in den Abmahnschreiben von FPS folgende Dinge gefordert: Die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung eines beträchtlichen Geldbetrages sowie die Erteilung von Auskünften zur Ermittlung des Lizenzschadensersatzanspruchs.

Achtung: Bei Abmahnungen dieser Art ist äußerste Vorsicht geboten! Denn: Hier werden teils empfindlich hohe Streitwerte in Höhe von 150.000 € - 250.000 € zu Grunde gelegt, die zu sehr hohen Folgekosten führen können.

Unser Rat: Bewahren Sie zunächst einmal Ruhe und lassen Sie sich nicht zu voreiligen Handlungen verleiten. Melden Sie sich stattdessen schnellstmöglich bei einem erfahrenen Anwalt!

Häufig handelt es sich bei den Zertifikaten nicht um Fälschungen, sondern um Originale aus verschiedenen Warenbeständen, meist Hardwarehersteller. Auch ist die Rechtmäßigkeit des zugrunde liegenden Streitwerts anzuzweifeln. Zwar gibt es einige Gerichtsentscheidungen, die diese hohen Streitwerte bestätigen, aber auch Fälle, in denen anders geurteilt wurde. So hat beispielsweise das LG Frankfurt am Main entschieden, dass 30.000 Euro und nicht 150.000 Euro für die Berechnung der Kosten anzusetzen sind (Az. 2-03 O 196/10). Auch bezüglich des Auskunftsverlangens sollten Sie sehr vorsichtig sein. Wenn Sie hier Fehler machen und unsachgemäß antworten, kann ein Lizenzschadensersatz berechnet werden, der empfindlich hoch sein kann.

Eine juristische Überprüfung der komplexen Angelegenheit lohnt sich daher immer: Melden Sie sich bei uns!

Wichtige Rechtstipps:

  • Unterschreiben Sie auf keinen Fall die beiliegende Unterlassungserklärung
  • Treten Sie nicht persönlich in Kontakt mit der Kanzlei FPS - weder mündlich noch schriftlich. Hier kann jede Information später gegen Sie verwandt werden.
  • Geben Sie keinerlei schriftliche Erklärungen ab
  • Zahlen Sie nichts an FPS ohne den zugrunde liegenden Streitwert prüfen zu lassen
  • Lassen Sie keine Fristen verstreichen, sondern lassen Sie sich vor Fristablauf von einem spezialisierten Anwalt beraten

Was kann unsere Kanzlei für Sie tun?

Sollten auch Sie eine Abmahnung von FPS bekommen haben, melden Sie sich bei uns! Die Rechtslage ist schwierig und umstritten. Es kommt daher immer auf den konkreten Einzelfall an, in dem die abgemahnten COAs verkauft wurden. Unsere spezialisierten Anwälte besprechen mit Ihnen Ihren ganz persönlichen Fall und beraten Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten. Zögern Sie nicht, uns auch am Wochenende oder an den Feiertagen zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen!

Ihre Direktdurchwahl bei Abmahnungen: 089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

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Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.